Wie läuft das Ganze?
Das Verfahren ist stark angelehnt an die Juleica. Die/Der Jugendleiter/in füllt den Antrag mit den persönlichen Angaben aus. Sie/Er gibt ihn weiter an das EVANGELISCHE JUGENDWERK IN WÜRTTEMBERG (ejw), das auch die Juleica ausgestellt hat. Das ejw bestätigt, dass die Person die Voraussetzungen entsprechend den BahnCard-Richtlinien erfüllt und gibt den Antrag an das Kultusministerium weiter. Dort wird der Gutschein mit Registriernummer erstellt. Den Gutschein erhält der Antragsteller bzw. die Antragstellerin über das EVANGELISCHE JUGENDWERK IN WÜRTTEMBERG (ejw) zugeschickt. Der Gutschein muss; spätestens 3 Monate nach Ausstellung eingelöst werden, sonst verliert dieser seine Gültigkeit! Kontrollinstrument ist die Juleica. Damit die Gutscheine nicht als geldwerte Ware gehandelt werden können, dient die Juleica und ihre Nummer als Kontrolle. Auf dem Antrag ist deshalb auch schon die Nummer des Ausweises gefragt. Diese Nummer wird ebenfalls in den Gutschein eingetragen und kann nur von der Person eingelöst werden, die sich mit der dazugehörenden Juleica am Bahnschalter oder allen DB-Reisebüros meldet. Der Gutschein kann für alle BahnCard-Varianten verwendet werden; von BahnCard First bis BahnCard Teen.
Ansprechpartner:
Peter Schmidt/ versicherungen@ejwue.de
Download:
Bedingungen für die BahnCard (pdf/ 77KB)
Antrag BahnCard (zip/ 474KB)