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Häufig gefragt
Ehrenamtliches Engagement von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Schule kann auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler im "Beiblatt zum Zeugnis" dokumentiert und gewürdigt werden.
Beiblatt zum Zeugnis

Ausstellende Stelle ist die Organisation bzw. der Verband/Verein, der das ehrenamtliche Engagement bestätigt. Für den Inhalt des Beiblattes zeichnet die ausstellende Organisation verantwortlich. Der Schulstempel dient zu Ihrer eigenen Kenntnisnahme und Bestätigung der Kenntnis über ein ehrenamtliches außerschulisches Engagement einer Schülerin oder eines Schülers an Ihrer Schule.

Gleichzeitig wurde die Aufnahme des Beiblattes zum Zeugnis auf die beruflichen Schulen ausgedehnt. Hier besteht die Möglichkeit auf Wunsch der Schülerin bzw. des Schülers in die Abschlusszeugnisse unter der Rubrik "Bemerkungen" folgenden Passus aufzunehmen:

"(Name der Schüler/in) übte ein der Schule nachgewiesenes Ehrenamt im Bereich (.....) aus. Der Nachweis wurde durch das Beiblatt zum Zeugnis geführt."

Weitere Infos beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

geschrieben von Wolfgang Wilka am 30.12.2005 um 17:32 Uhr.
 

Beiblatt zum Zeugnis - ejw - Service (Druckansicht)

 
 
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