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Fahrzeug-Vollversicherung (Kasko) - Was ist im Schadensfall zu tun?
Schadensmeldung bei ... Fahrzeugschäden an privateigenen Kraftfahrzeugen

Meldung:
Bei Schäden an Fahrzeugen (Pkw, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Lkw etc.) ist eine telefonische Schadensmeldung beim ejw (0711/9781-284 oder 0711/9781-286) oder per Fax (0711/9781-282) unbedingt notwendig! Wir veranlassen ggf. die Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges durch einen Gutachter oder teilen Ihnen mit, ob das Fahrzeug repariert werden kann. Vom ejw erhalten sie dann die entsprechenden Unterlagen zugeschickt.

Folgende Daten und Informationen benötigen wir bei der telefonischen Mitteilung:

  • Name und Anschrift des Fahrzeughalters und -lenkers
  • Fabrikmarke und Typ des Kfz, Baujahr, Kilometerstand, Polizeiliches
    Kennzeichen
  • Schadenort, Zweck der Fahrt, kurze Schilderung des Schadenhergangs
  • Beteiligte Fahrzeuge am Unfall, Anschriften der Geschädigten
  • Am Fahrzeug eingetretene Schäden und die voraussichtlichen
    Reparaturkosten
  • Wo kann das beschädigte Fahrzeug besichtigt werden?
  • Besteht eine eigene Fahrzeug-Versicherung?

Achtung:
Oft bleibt es bei einem Unfall mit einem Fahrzeug nicht nur beim Sachschaden und mitfahrende Personen werden verletzt. Neben der Mitteilung an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters (über diese wird ggf. der Regreßanspruch der verletzten Personen abgewickelt) sind für die verletzten Personen "Unfallschadensanzeigen" 3fach ausgefüllt an das ejw zu senden (siehe oben).

Hinweis:
Erkennen Sie bitte grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche an. Überlassen Sie dieses bitte den zuständigen Versicherern*). Sind bei einem selbstverschuldeten Kraftfahrzeugunfall Schäden an Dritten entstanden (Personen, Fahrzeuge, Sachen usw.) so sind diese nicht über die Sammelverträge des ejw und seinen Versicherten abgedeckt. Hierfür muß die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters in Anspruch genommen werden.

*) Besuche von Mitarbeitern der Versicherungsgesellschaften hinsichtlich einer Schadensbesichtigung sind nur in Abstimmung mit dem ejw zu empfangen. Ebenso bleibt es dem ejw in Abstimmung mit den Versicherern bzw. dem ECCLESIA Versicherungsdienst vorbehalten, Schadensersatzansprüche bzw. Abfindungserklärungen anzuerkennen.

Ansprechpartner bei Fragen:
Peter Schmidtversicherungen@ejwue.de
Wolfgang Wilka/ recht@ejwue.de

geschrieben von Wolfgang Wilka am 24.05.2004 um 14:45 Uhr.
 

Was ist zu tun bei einem Autounfall? - ejw - Service (Druckansicht)

 
 
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