Werks- und Personalbereich (WuP)

Der Werks- und Personalbereich

Ehrenamtliche, Hauptamtliche und die verfasste Kirche (die Landeskirche mit ihren Organen auf Landes-, Bezirks- und Ortsebene) bilden zusammen die Fixpunkte eines seit Jahrzehnten erfolgreichen Systems: dem Evangelischen Jugendwerk in Württemberg (EJW).

Erst das gelingende Miteinander von Ehren- und Hauptamtlichen sowie der verfassten Kirche macht eine erfolgreiche Arbeit möglich. Dieses Miteinander kann durch unterschiedliche Interessen, Missverständnisse und mangelnde Kommunikation gefährdet sein. Der Werks- und Personalbereich trägt durch seine Angebote dazu bei, dass das System in Balance bleibt und das Ziel einer guten, nachhaltigen Jugendarbeit erreicht wird.

Ein Schwerpunkt des Werks- und Personalbereich in diesem System ist dabei die Begleitung und Beratung von Gremien sowie ehren- und hauptamtlichen Einzelpersonen. Diese Begleitung und Beratung geschieht in Form von Zielfindungs- und Strukturklärungsprozessen, die unterstützt und moderiert werden. Dazu gehört auch die Beratung bei Stellenwechseln und Neuanstellungen, sowie die Begleitung und Hilfe zur Klärung von Konflikten.

Die Beratung orientiert sich an den Grundlagen systemischer Organisationsentwicklung, die von dem Anliegen getragen wird, gemeinsam nachhaltig gute und zukunftsorientierte Lösungen zu finden.

Die geistliche Begleitung hat das Anliegen, miteinander einen Weg zu gehen, auf dem sich der Glaube an Jesus Christus vertieft. Im Hören auf Gott stellen wir uns auch die Frage nach unserem Auftrag.

Weitere Aufgaben des Werks- und Personalbereichs sind die Beratung von Anstellungsträgern, Einzel- sowie Teamberatungen und die Vertretung der Hauptamtlichen des EJW sowie des Werkes an sich in Gremien der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Ansprechpersonen

Jan Bechle
Landesreferent, Diakon
Alma Ulmer
Landesjugendreferentin, Diakonin
Jael Wahl
Sekretariat und Service

Stellenangebote

Hauptamtliche

Wie werde ich hauptamtliche Jugendreferentin bzw. Jugendreferent?

Du arbeitest in deiner Gemeinde, deiner Jugendarbeit oder deinem CVJM ehrenamtlich mit? Die Arbeit macht dir Spaß und du könntest dir vorstellen, das beruflich zu machen? Dann herzlich willkommen beim vielleicht schönsten Beruf der Welt. Unterwegssein mit jungen Menschen, sie in ihrer Persönlichkeits- und Glaubensentwicklung begleiten, auf Freizeiten so manches Abenteuer gemeinsam bestehen, von Jesus Christus weitersagen. Das alles erwartet dich im Beruf als Jugendreferentin und Jugendreferent. Und wenn hier von Beruf die Rede ist, dann ist im besten Sinne die Berufung mitgedacht. Gott selbst beruft immer wieder Menschen in seinen Dienst und tut das auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Aber er beruft keine Superhelden, sondern ganz normale Menschen. Es braucht die Aufforderung: „Genau du wirst gebraucht. Lass dich ausbilden und einsetzen!“
In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg arbeiten Jugendreferentinnen und Jugendreferenten als Diakoninnen und Diakone. Sie haben damit Anteil an dem einen Amt, das in Wort und Tat die gute Nachricht von Jesus Christus in all seinen Dimensionen kommuniziert.

Berufsbild

Was den Beruf der Jugendreferentin / des Jugendreferenten im Besonderen ausmacht, hat der Jugendreferentinnen- und Jugendreferentausschuss wie folgt formuliert:

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Jugendreferentinnen und Jugendreferenten arbeiten in einem Werk von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, das „selbständig im Auftrag des Landeskirche“ arbeitet. Dieser Auftrag orientiert sich an den Zielen des EJW und heißt für uns: Wir wollen junge Menschen in ihrer Lebenswelt erreichen und sie für Jesus Christus gewinnen, mit ihnen Glauben und Leben gestalten, sie zur Verantwortung befähigen und Verantwortliche begleiten. Wir schaffen die dazu notwendigen Rahmenbedingungen und ermöglichen dadurch evangelische Jugendarbeit.

Jugendreferentinnen und Jugendreferenten haben eine missionarisch-diakonische Grundhaltung und sind Zeugen der Liebe Gottes, die in Jesus Christus sichtbar wurde. Persönlicher Glaube an Jesus Christus ist deshalb Voraussetzung für den Dienst als Jugendreferentin und Jugendreferent.

Jugendreferentinnen und Jugendreferenten sind Angestellte im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mit Rechten und Pflichten. Sie bilden eine Berufsgruppe im Diakonat. Sie sind dienstrechtlich meist dem Dekan / der Dekanin unterstellt (Dienstaufsicht). Zugleich sind sie in einem Werk tätig, in dem ehrenamtliche Mitarbeitende die inhaltliche Verantwortung tragen. Diese sind für die Fachaufsicht verantwortlich.

Jugendreferentinnen und Jugendreferenten arbeiten in folgenden Arbeitsfelder:

Informationen zur Ausbildung

Im Folgenden findest du Informationen zu möglichen Ausbildungswegen und zu den landeskirchlichen Anstellungsverhältnissen. Gerne berät dich Jan Bechle: jan.bechle@ejwue.de

Unten stehend sind alle Informationen rund um die Ausbildung zur Diakonen / zum Diakon zusammengefasst. Viele weitere nützliche Daten und Fakten finden sich zudem auf der Website der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Wenn du in den Beruf der Jugendreferentin / des Jugendreferenten reinschnuppern möchtest, dann bietet der Freiwilligendienst dafür eine herausragende Möglichkeit. Du hast die Chance für ein Jahr in einem Bezirksjugendwerk, einem CVJM oder einer Kirchengemeinde Jugendarbeit aktiv mitzugestalten. Dabei wirst du in aller Regel von einem erfahrenen Hauptamtlichen angeleitet, kannst dich in dieser Zeit ausprobieren und einen Blick „hinter die Kulissen“ werfen. Neben allem persönlichen Gewinn ist ein FSJ / BFD bei vielen Ausbildungen Zulassungsvoraussetzung.

Neu in Württemberg
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Du hast als Jugendreferentin / Jugendreferent von einem Gebiet einer anderen Landeskirche nach Württemberg gewechselt oder stehst kurz davor? Dann herzlich willkommen im „Ländle“. Wir freuen uns sehr, dass Du nun Teil des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg bist bzw. wirst!

Wie jeder Jugendverband und jede Landeskirche haben auch das EJW und die Ev. Landeskirche in Württemberg ihre Besonderheiten, die wir dir im Folgenden gerne näher bringen wollen.

Eine der größten Besonderheiten unserer Jugendarbeit ist die sogenannte „Schwabenformel“. In der Neuordnung der Jugendarbeit nach dem Zweiten Weltkrieg hat der damals zuständige Oberkirchenrat es wie folgt formuliert: Die Jugendarbeit solle selbständig im Auftrag der Landeskirche Jugendarbeit betreiben. In, mit aber nicht unter der Landeskirche.“ Dieses selbständig im Auftrag findet seinen Ausdruck in vielen Besonderheiten innerhalb des EJW. So ist z.B. die Fachaufsicht über die Jugendreferentinnen und Jugendreferenten an den jeweils zuständigen Bezirksarbeitskreis (BAK) delegiert und wird somit in der Regel von Ehrenamtlichen ausgeübt. Der BAK legt gemäß der Bezirksrahmenordnung (BRO) auch die Dienstaufträge der Hauptamtlichen fest. Den Versuch einer grafischen Darstellung findest du ganz oben auf unserer Seite.

Hast du deine Ausbildung an einer in Württemberg anerkannten Ausbildungsstätte absolviert, dann bist du bestens gerüstet, um bei uns durchzustarten. Wenn du deinen Abschluss an einer Ev. Hochschule mit doppeltem Bachelor in Theologie (Religion- / Gemeindepädagogik) und Sozialer Arbeit gemacht hast, kannst du nach einjähriger Tätigkeit direkt in den Diakonat in Württemberg eingesegnet werden. Stammt dein Abschluss von einer diakonisch-missionarischen Ausbildungsstätte, dann ist dieser nach der berufsbegleitenden zweijährigen Aufbauausbildung dem Doppelbachelor gleichgestellt.

Solltest du in deiner Landeskirche schon so etwas ähnliches wie eine Aufbauausbildung absolviert haben, müssen wir das genauer anschauen und prüfen, inwieweit das anerkannt werden kann. In manchen Fällen kann es leider bedeuten, dass du die Aufbauausbildung erneut durchlaufen musst. Kontaktiere bei Fragen gerne Jan Bechle: jan.bechle@ejwue.de

Informationen für Hauptamtliche
Der JRA

Der JRA (Jugendeferentinnen- und Referentenausschuss) ist das Gremium der Vertreterinnen und Vertreter der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten. Er ist dem Forum der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten sowie dem Vorstand des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg verantwortlich. Den Rahmen für die Arbeit des JRA bildet dessen Ordnung. Sie bildet die Grundlage dafür, berufsständische Fragen zu bearbeiten und voranzutreiben sowie im Miteinander von JRA und Vorstand im EJW gemeinsam Verantwortung zu tragen.

Der JRA berät und erarbeitet Vorschläge und Empfehlungen, insbesondere über:

  • anfallende berufsständische Fragen
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungsfragen
  • Übergänge in andere Berufszweige
  • Veranstaltungen der Landesstelle für Jugendreferentinnen und Jugendreferenten

Zu den Aufgaben des JRA gehören außerdem:

  • Beratung und Unterstützung der Referentinnen und Referenten des WuP
  • Beobachtungen von Tendenzen
  • Bearbeitung von Aufträgen der Organe des EJW
  • Vorschlagsrecht an den Vorstand für die Delegierung von Vertreterinnen und Vertretern in andere Gremien. 
Mitglieder des JRA
JRA-Forum

Das Forum der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten (JRA-Forum) kommt zwei Mal im Jahr für einen Tag zusammen, um grundlegende, berufsständische Angelegenheiten zu behandeln – im Frühjahr im Rahmen des Konvents, im Herbst im Rahmen der Studientage.

Interner Bereich

Informationen zu Konventen, Studientagen und weiteren Veranstaltungen und Angeboten für Hauptamtliche sowie weitere hilfreiche Details finden sich im internen Bereich.
Sie sind hauptamtlich in der Jugendarbeit tätig? Dann fordern Sie Ihre Zugangsdaten an: wup@ejwue.de

Rahmenbedingungen

Jugendreferentinnen und Jugendreferenten gehören innerhalb der Württembergischen Landeskirche in das Diakonat. Anstellungsfähigkeit, Dienstordnungen, Regelungen zur Aus- und Weiterbildungen etc. sind im Diakoninnen- und Diakonengesetz vom 23. Oktober 1995 geregelt. Die Dienstordnung für Diakoninnen und Diakone der Berufsgruppe Jugendreferentinnen/ Jugendreferenten findet sich in der Anlage 3a des Diakoninnen- und Diakonengesetzes.

Für Hauptamtliche in der Jugendarbeit gilt wie für alle Arbeitnehmer das Arbeitsrecht. Als kirchliche Angestellte gilt für sie zudem die Kirchliche Angestellungsordnung (KAO). Ergänzungen zur Kirchlichen Anstellungsordnung finden sich zudem auf der Homepage der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung in Württemberg (LAKIMAV). Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD).

Zentrum Diakonat
Gesetze / Rundschreiben zum Diakonat
Diakonen- und Diakoninnentag
FAQ
Diakoninnen- und Diakonentag

Der Diakonen- und Diakoninnentag ist ein beratendes landeskirchliches Gremium, das sich aus den sechs Berufsgruppen und den vier Gemeinschaften im Diakonat sowie den ständigen Gästen zusammensetzt. Die Beauftragung leitet sich vom Diakonenrecht §11 vom 22. Oktober 1995 ab. Das nach dem Gesetz bestehende Recht der Anhörung haben die Gemeinschaften dem Diakonen- und Diakoninnentag übertragen. Aus der Amtsverpflichtung ergeben sich die grundsätzlichen Aufgaben und Herausforderungen zu denen der Diakonen- und Diakoninnentag Stellung nimmt, Positionspapiere erarbeitet und sich dadurch für eine zukunftsfähige Ausgestaltung einsetzt.

Fortbildungen
Angebote für Haupt- und Ehrenamtliche

Informationen für Ehrenamtliche

Rund 31 Millionen Menschen sind in Deutschland in einem Ehrenamt tätig und engagieren sich auf diese Weise in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl der Gesellschaft – und das auf unterschiedlichste Weise. Das Ehrenamt bietet zahlreiche Möglichkeiten, in welchen eine jede helfende Hand das Zusammenleben der Gesellschaft bereichern kann. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann auf diese Weise Hilfe und Unterstützung für ganz unterschiedliche Lebenssituationen bedeuten. Das Ehrenamt ist eine starke Schulter der Gesellschaft und das merkt man auch im Evangelischen Jugendwerk in Württemberg, wo vielerlei Aufgaben durch ehrenamtliches Engagement gestützt und ermöglicht werden. Allen ehrenamtlich Engagierten stehen Beratungsangebote, sowie Begleitung und Fortbildungen zur Verfügung.

Beratung

Beratungsangebot in strukturellen Fragen
Vorständen, Bezirksarbeitskreisen (BAK), Ausschüssen, Teams und auch einzelnen Mitgliedern dieser Gruppen bieten wir nach Möglichkeit Einzel- oder Gruppenberatungen an. Beratungen gibt es zu folgenden und weiteren Schwerpunkten: 

Kollegiale Beratung für Hauptamtliche
Kollegiale Beratung ist ein Instrument, das sich aus Gesprächen und Erfahrungen in verschiedenen Zusammenhängen entwickelt hat. Es bietet die Chance im gemeinsamen Gespräch aktuelle Fragen und Erfahrungen zu reflektieren und miteinander nach Ideen und Lösungen zu suchen.
Kollegiale Beratung ist eine Möglichkeit, außerhalb des eigenen Umfeldes mit Kolleginnen und Kollegen über verschiedene Fragestellungen ins Gespräch zu kommen. Die Tage beginnen mit einer Bibelarbeit und einer Phase, in der wir uns gegenseitig Anteil geben, an dem, was uns gerade beschäftigt. Dann werden wir die Themen sammeln und miteinander bearbeiten.

Kollegiale Beratung für Fachaufsichtsführende
Fachaufsichtsgespräche dienen der Begleitung der Hauptamtlichen und der Reflexion der konkreten Aufgaben innerhalb eines Dienstauftrages. Haltungen, Rahmenbedingungen und Persönlichkeitsprofile kommen in diesen Gesprächen ständig zum Tragen. Es entstehen aber auch Fragen und in Konfliktfällen ist es nicht immer einfach, diese Leitungsaufgabe zu gestalten. Kollegiale Beratung ist ein Instrument, die Erfahrungen anderer zu nutzen und sich durch Reflexion der gemachten Erfahrungen weitere Kompetenzen zu erwerben. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Gestaltung der Arbeit jeweils beauftragter Personen im Hinblick auf die Erfüllung der Ziele für die Jugendarbeit:

Kollegiale Beratung für Fachaufsichtsführende ist ein Angebot, Fragen und Erfahrungen der Fachaufsichtsgespräche zu reflektieren und sich der Frage zu widmen, wie diese zielorientiert gestaltet werden können. Die Arbeitshilfe Fachaufsicht ist per E-Mail bestellbar. Kontakt: wup@ejwue.de

Begleitung

Bezirksarbeitskreis-Forum
Innehalte und Erfahrungen reflektieren, nächsten Schritte planen und Ziele neu vereinbaren sind Grundpfeiler von Klausurtagungen, die sich manche Gremien im Laufe eines Jahres gönnen. Teilnehmen können ca. fünf BAK. Begegnung, Austausch sowie eine gemeinsame Bibelarbeit bilden das Rahmenprogramm des BAKForum. Daran anschließend berät jedes Gremium seine jeweilige Tagesordnung. Auf Wunsch stehen Moderatorinnen und Moderatoren für diese Prozesse zur Verfügung. 
Die Tagung beschließen wir mit einem Sendungsgottesdienst.

Bezirkskontakttreffen
„Ein BKT ist eine Art Unternehmensberatung – und das völlig kostenlos, ohne teure Beraterhonorare“. (Christian Hühn, BAK-Vorsitzender ejw-Künzelsau). 
Mit den Bezirkskontakttreffen wollen wir von der Landesstelle Bezirke unterstützen, sich den Zukunftsfragen zu stellen, Netzwerke zu knüpfen und sie so in ihrer konkreten Arbeit stärken und fördern. Über 20 Bezirksjugendwerke haben seit 2009 dieses Angebot genutzt.  

Geistliche Begleitung
In Zeiten von Umbrüchen und Neuorientierungen kann geistliche Begleitung hilfreich sein. Gespräche und geistliche Übungen helfen dabei, eine innere Orientierung dessen zu gewinnen, was unser Leben und unsere Arbeit trägt.

Supervision für Ehrenamtliche 
Der Landesjugendplan fördert Supervisionsangebote für Teams. Supervision dient zur Klärung innerhalb von Veränderungsprozessen und Konflikten. Ausgebildete Supervisorinnen und Supervisoren gestalten diese Prozesse.

Qualifizierte Fortbildung

Leitungsakademie
Diese Langzeitfortbildung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht die Erweiterung und Vertiefung von Leitungskompetenzen. Schwerpunkte sind u. a. die Reflexion von Leitungserfahrung, des Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vertiefung geistlichen Lebens.

BAK-Forum
Bezirkskontakttreffen
Leitungsakademie
Speziell für Vorsitzende

Qualifiziert und reflektiert leiten – Coaching für gewählte Vorsitzende
Leitungserfahrungen reflektieren und Leitungskompetenzen erweitern ist das Ziel des Gruppencoachings für Vorsitzende in Orts- und Bezirksjugendwerken sowie CVJMs.
In einer Gruppen von sechs Personen finden sechs Treffen statt, in denen unter professioneller Begleitung Themen der Leitungserfahrung besprochen und reflektiert werden.
Die Treffen finden in der Landesstelle des EJW in Stuttgart-Vaihingen statt und werden von einer ausgebildeten Supervisorin begleitet. Die Kosten über nimmt die Landeskirche. Die maximale Teilnehmendenzahl liegt bei fünf Personen. Sollten sich mehr Personen für das Angebot interessieren, werden weitere Gruppen angeboten

Mentoring für neugewählte Vorsitzende
Nicht nur vorgeschlagen und gewählt, sondern gut begleitet werden um in die neue Aufgabe hineinzufinden. Das ist das Ziel unseres Angebotes. Mit diesem Service bieten wir neugewählten Vorsitzenden die Begleitung durch erfahrene Mitarbeitende in der Zeit des Einarbeitens in eine neue Leitungsaufgabe an.
Gedacht ist an regelmäßige Gespräche im Abstand von vier bis sechs Wochen, in denen alle aktuellen Fragen besprochen und diskutiert werden können. So multiplizieren sich gemachte Erfahrungen und ermöglichen „Einsteigerinnen und Einsteigern“ ein gutes Hineinfinden in die neuen Herausforderungen.

Vorsitzendenwechsel
Sind Sie Vorsitzende oder Vorsitzender im Evangelischen Jugendwerk oder CVJM und wir wissen es nicht? Neue Vorsitzende bekommen einen Begrüßungsbrief und werden im unter uns veröffentlicht. Das gilt auch für ausgeschiedenen Vorsitzende.

Bitte teilen Sie wup@ejwue.de jeden Vorsitzendenwechsel mit, damit wir auf dem Laufenden sind – vielen  Dank!

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