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In allen Kirchenbezirken soll es hauptamtliche Stellenanteile für ausgebildete Popularmusikerinnen/-musiker und zusätzlich Bezirksbeauftragte für Popularmusik geben.
Für die Förderung der popularmusikalischen Aktivitäten und für eine beispielhafte Arbeit vor Ort braucht es authentische Ansprechpartnerinnen/-partner und Vorbilder, die mehr als nur „Zugang" zur Popularkultur haben. Diese Verantwortung an die Bezirkskantorinnen/-kantoren zu delegieren, ist eine Überfrachtung des bisherigen Berufsbildes und führt zu Überforderungen. Die Praxis zeigt, dass die Bezirkskantorinnen/-kantoren - auch aufgrund ihrer derzeitigen Ausbildung - vielfach von den popularmusikalisch Interessierten und Aktiven nicht als adäquate Ansprechpartnerinnen/-partner angesehen werden.
Ergänzend zur bisherigen kirchenmusikalischen Arbeit kann es Kooperationen zwischen Kirchenbezirken geben, die gemeinsam eine (Teil-) Anstellung ermöglichen.
„Wenn die Ressourcen der Kirchen zurückgehen, lässt sich die Profilierung kirchenmusikalischer Arbeit nur dadurch bewältigen, dass man „Zentren überzeugender kirchenmusikalischer Arbeit" schafft und von der Vorstellung Abschied nimmt, dass in hoher Dichte eine anspruchsvolle Ausstattung mit professionell betriebener Kirchenmusik möglich sei."6
6 „Kirche klingt", EKD-Texte Nr. 99, 2009, S. 38
Stand Juni 2009
Forderung 1 Regelmäßiger Gottesdienst
Forderung 2 Hauptamtliche Stellenanteile und Bezirksbeauftragte
Forderung 3 Hauptfachstudiengang Popularmusik
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