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Mit den gegenwärtigen Kriterien bei den Eignungsprüfungen an den (staatlichen und kirchlichen) Hochschulen werden für ein Kirchenmusikstudium nur diejenigen angesprochen, die ohnehin „klassisch" sozialisiert und in diesem Bereich solide grundausgebildet sind. Popularmusik ist zwar „Pflichtfach" an der HKM Tübingen, das „obligatorische Nebenfach" nimmt jedoch nur ca. 3,5% der gesamten Diplomstudienzeit in Anspruch, für das Wahlhauptfach Popularmusik werden ca. 7% angesetzt. Dieser Umfang ist in keiner Weise ausreichend. Einen professionellen Anspruch an die Popularmusik gibt es im Kirchenmusikstudium bislang nicht! Wenn die Kirche im Bereich der Popularmusik mittelfristig nicht alle Kompetenzen aus der Hand geben will, braucht sie gerade auch hier ernstzunehmende professionelle Multiplikatoren. Begabte Popmusikerinnen und -musiker haben mit dem derzeitigen Anforderungsprofil allerdings keine Chance, sich in der Kirche zur Profimusikerin/zum Profimusiker ausbilden zu lassen. „Es sind zwar fundamentale Wandlungen in der Ausbildung, der Finanzierung und der Personalstruktur notwendig, aber diesen Prozess gilt es positiv anzunehmen und zu gestalten."7
7„Kirche klingt", EKD-Texte Nr. 99, 2009, S. 34
Stand Juni 2009
Forderung 1 Regelmäßiger Gottesdienst
Forderung 2 Hauptamtliche Stellenanteile und Bezirksbeauftragte
Forderung 3 Hauptfachstudiengang Popularmusik
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