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6.1 Die Verantwortung für Aufstellung und Verwaltung des Budgets der Jugendgemeinde trägt der Jugendkirchengemeinderat.
6.2 Die Höhe des Budgets setzt sich aus einem festen Sockelbetrag und einer von den Mitgliederzahlen abhängigen Zuweisung zusammen.
6.3 Das Budget für die Jugendgemeinde ist Teil des Haushalts des Bezirksjugendwerks.
These 1 Regelmäßiges Gottesdienstangebot
These 2 Ergänzungsmodell
These 3 Partizipation
These 4 Kooperation
These 5 Selbständig im Auftrag
These 6 Budget
These 7 Räume
These 8 Personelle Ressourcen
These 9 Begleitung
These 10 Rahmenbedingungen
Webcode 216gh10-6
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