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7.1 Da der Kirchenbezirk in den wenigsten Fällen über eigene Kirchen- bzw. Gemeinderäume verfügt, ist es notwendig, dass eine Kirchengemeinde ihre Kirche oder ihren Gemeindesaal für die Jugendgemeinde zur Verfügung stellt und dafür eine angemessene Entschädigung vom Kirchenbezirk erhält.
7.2 Dabei ist darauf zu achten, dass Regelungen getroffen werden, die eine dauerhafte Nutzung und Mitgestaltung des Gottesdienstraumes durch die Jugendgemeinde möglich machen.
These 1 Regelmäßiges Gottesdienstangebot
These 2 Ergänzungsmodell
These 3 Partizipation
These 4 Kooperation
These 5 Selbständig im Auftrag
These 6 Budget
These 7 Räume
These 8 Personelle Ressourcen
These 9 Begleitung
These 10 Rahmenbedingungen
Webcode 216gh10-7
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