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8.1 Die Beauftragung von hauptamtlichen Mitarbeitern steht nicht im Widerspruch zur Partizipation im Sinne der Selbstgestaltung und der maßgeblichen Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sondern macht diese Partizipation erst in überschaubarem und abgestuftem Maß möglich.
8.2 Damit eine Jugendgemeinde oder junge Gemeinde nachhaltig als Bezugsort für junge Menschen etabliert werden kann, muss die Kontinuität durch den hauptamtlichen Mitarbeiter / Mitarbeitern gewährleistet werden.
8.3 Die Stellenanteile von Hauptamtlichen, die für die Begleitung der Jugendgemeinde notwendig sind, müssen auf Bezirksebene im Zusammenspiel zwischen Pfarrplan und Diakonenplan neu geschaffen werden.
8.4 Das Verhältnis der Stellenanteile aus dem Bereich Pfarramt bzw. Diakonat muss entsprechend der örtlichen Situation festgelegt werden. Insgesamt sollte mindestens ein Stellenanteil von 50% zur Verfügung stehen.
These 1 Regelmäßiges Gottesdienstangebot
These 2 Ergänzungsmodell
These 3 Partizipation
These 4 Kooperation
These 5 Selbständig im Auftrag
These 6 Budget
These 7 Räume
These 8 Personelle Ressourcen
These 9 Begleitung
These 10 Rahmenbedingungen
Webcode 216gh10-8
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