Aktuelles · News
Sie sind hier: Aktuelles > Arbeitsbereiche

Aktuelles

Aus den Arbeitsbereichen des ejw
Sozialministerium beauftragt ejw, das jes-Projekt zu multiplizieren.
Die Landesstiftung Baden-Württemberg hat das jes-Projekt bis zum 31.Dezember 2005 verlängert. Projektträger ist nach wie vor im Auftrag der Landesstiftung das Paritätische Bildungswerk.

Der Verband des ejw ist vom Sozialministerium vertraglich beauftragt, mit dem Projekt Lokale Freiwilligendienste das jes-Projekt zu multiplizieren, informieren, schulen, beraten und begleiten.

Was heißt das?
Geplante jes-Projekte müssen bis 31.Dezember 2005 abgeschlossen sein (Vertrag, Abrechnung und Dokumentation über das PBW).

Die Beantragungsfrist für ein Projekt hängt von der Dauer des Projektes ab. (Beispiel: Ist ein Jahresprojekt geplant, muss der Antrag bis spätestens Dezember 2004 beim PBW vorliegen.Wir vom Verband des ejw können bis April 2005 bei jes-Projekten behilflich sein (informieren, beraten, begleiten).Wir können bis maximal Januar 2005 in Absprache mit dem PBW Mentorenschulungen anbieten.

Vorteile:
Für die Jugendarbeit vor Ort eine finanzielle Unterstützung in der Projektarbeit (Sachmittel und Mentorenaufwand werden erstattet)

Eine ideelle Unterstützung (Zertifizierung, Öffentlichkeitsarbeit)

Nocheinmal die Kriterien für ein jes-Projekt: Beteiligung von mindestens 2 Jugendlichen zwischen 12 und 27 Jahren). In Ausnahmefällen können einzelne Jugendliche im Projekt auch jünger sein. Diese Ausnahmefälle sind mit dem PBW abzustimmen.

Projektorientierter Einsatz von mindestens 40 Stunden, kann aber auch wesentlich länger sein, bis zu einem Jahr (Vorbereitung und Nachbereitung zählen mit). Projekte können auch über ein Jahr hinaus verlängert werden.Engagement im sozialen, ökologischen, kulturellen Bereich, kann auch in der Kommunalpolitik oder in der Bildung sein. Die Einsatzfelder müssen den Gemeinnützigkeitsbedingungen genügen

Der Einsatzort ist wohnortbezogen, d.h. auch wenn möglicherweise einzelne Aktivitäten außerhalb des Wohnortes stattfinden, muss der Schwerpunkt und Nutzen des Projektes für den Wohnort deutlich sein. Unabhängig vom Einsatzfeld sollte jeweils der Bezug zum Gemeinwesen durch die Mentorin bzw. den Mentor hergestellt werden.

Öffentlichkeitswirksame Darstellung des Projektes durch die Mentorin bzw. den Mentor.

Mentorinnen und Mentoren für Bürgerengagement müssen mindestens 18 Jahre alt sein und eine besondere Eignung nachweisen (Mentorenschulung).

So weit die aktuellen Informationen aus dem ejw
verbunden mit herzlichen Grüßen

Margit Günther

Weitere Auskünfte elefonsich beim AK-LFD:

Eberhard Daferner 07141/251868
Walter Dutt 07032/961130
Dr.Gerold Ensslin 07195/63132
Margit Günther priv.0711/7089725
Margit Günther ejw 0711/9781-235
Martin Pfeil 07031/3885036

im ejw bei
Cornelia Rentschler 0711/9781-222
geschrieben am 24.02.2004 um 12:45 Uhr.
 
 

 
 
AAA · Sitemap · Impressum