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Aus den Arbeitsbereichen des ejw
Delegiertenversammlung soll am 24. Mai neu gefassten Zielen zustimmen und "Aufgaben der Landesstelle" zur Kenntnis nehmen
Die Ziele des ejw (nicht nur der Landesstelle) als Zusatzerklärung zu § 2 Absatz 1 in der Ordnung des ejw wurden von der Referentenkonferenz der Landesstelle im Rahmen der Frühjahrsklausur erarbeiten und wurden zwischenzeitlich vom Vorstand des ejw beraten. Dieser schlägt diese Ziele der Delegiertenversammlung am 24. Mai zur Verabschiedung vor.

Den Zielen vorangestellt:

§ 2 Absatz 1 der Ordnung des ejw lautet:
Das besondere der Evangelischen Jugendarbeit besteht in ihrem Verkündigungsauftrag. Dieser hat seinen Grund und seinen Inhalt im Werk und Leben des geschichtlichen Jesus von Nazareth und in seiner Auferweckung durch Gott. Dadurch ist für das Evangelische Jugendwerk in Württemberg die dauernde Verpflichtung gegeben, jungen Menschen zum persönlichen Glauben an Jesus Christus und zur Bewährung dieses Glaubens in den vielfältigen Aufgaben unserer Welt zu helfen.

Zusatzerklärung (= Ziele, die der DV zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt werden):

Dies bedeutet heute für uns:

> Wir begegnen jungen Menschen in ihren Lebenswelten und laden sie zu einem eigenständigen Glauben an Jesus Christus ein. Sie finden so eine sinnstiftende Orientierung für ihr Leben.

> Wir begleiten junge Menschen dabei, ihr Leben aus diesem Glauben heraus zu gestalten. Sie erleben tragfähige Gemeinschaft, gewinnende Werte und entwickeln Lebenskompetenz.

> Wir befähigen junge Menschen zur Übernahme von Verantwortung. Sie gestalten Jugendarbeit, Kirche und Gesellschaft - auch im weltweiten Horizont.

> Wir schaffen deshalb zusammen mit jungen Menschen die dafür notwendigen Rahmenbedingungen und vertreten ihre Interessen.


geschrieben am 02.05.2003 um 15:17 Uhr.
 
 

ejw-Ziele in der Delegiertenversammlung - Aktuelles - ejw-News (Druckansicht)

 
 
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