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Kritik an der Anwendung des Infektionsschutzgesetztes in BW
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge hat der Landes-jugendring eine Arbeitshilfe zum Infektionsschutzgesetz herausgegeben. Darin schildert er die rechtlichen Grundlagen für Ehrenamtliche, die mit Lebensmitteln zu tun haben und gibt Hinweise für den verantwortungsvollen Umgang mit Le-bensmitteln.
Fachliche Unterstützung bei der Erstellung der Broschüre bekam der Landesjugendring von staatlicher Seite: "Die Zu-sammenarbeit mit dem Sozialministerium und dem Landesgesund-heitsamt war sehr produktiv und hilfreich", lobt der Vorsit-zende des Landesjugendrings, Berthold Frieß. Gleichzeitig kritisiert der Landesjugendring die bestehenden Regelungen des Sozialministeriums zum Infektionsschutzgesetz.

Wer für andere kocht, muss laut Infektionsschutzgesetz eine Belehrung vorweisen. Dagegen hat der Landesjugendring nichts einzuwenden: "Es ist ja in unserem Interesse, dass es in den Zeltlagerküchen hygienisch zugeht und die Kinder sich keine Krankheit holen", meint Berthold Frieß. Um dies zu errei-chen, sollen Hygienefragen in die ohnehin stattfindenden Schulungen für Leiter/innen eingebunden werden.
Dagegen bringen die auf gastronomische Großküchen angelegten Belehrungen durch das Gesundheitsamt für die Zeltlagerküchen nichts. Durch die restriktive Auslegung in Baden-Württemberg müssen die Zeltlagerköchinnen und -köche aber solche Beleh-rungen gemeinsam mit dem Personal von Gaststätten und Groß-küchen absolvieren. Der Bundesgesetzgeber rät der Verwal-tung, die vorhandenen Ermessensspielräume für ehrenamtliche Tätige klug auszuschöpfen. Obwohl in einer Broschüre der Bundesregierung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass "freiwilliger Einsatz und gewerbliche Tätigkeit nicht über einen Kamm zu scheren ist" und dementsprechend "unbürokrati-sche Lösungen" gesucht werden sollten, besteht das Sozialmi-nisterium auf die Belehrung im Gesundheitsamt.
Auch der für das Ehrenamt zuständige Kultusstaatssekretär Helmut Rau hat sich dafür ausgesprochen, in dieser Frage "im Zweifel für das Ehrenamt" zu entscheiden. Der Landesjugend-ring fordert das Sozialministerium auf, sich diesem Leitsatz bei den Verwaltungsregelungen zum Infektionsschutzgesetz anzuschließen.

Die kostenlose Broschüre kann beim Landesjugendring unter der Tel 0711/16447-0 bestellt oder im Internet unter www.jugendarbeitsnetz.de herunter geladen werden.

Der Landesjugendring ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände in Baden-Württemberg. Er vertritt die Interessen von einer Million Kindern und Jugendlichen.

Verantwortlich: Berthold Frieß
geschrieben von Berthold Frieß am 11.05.2005 um 16:04 Uhr.
 
 

Landesjugendring gibt Wegweiser - Aktuelles - ejw-News (Druckansicht)

 
 
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