Jugendarbeit kann von Innovationsfonds der Evangelischen Landeskirche in Württemberg profitieren
Kurzbeschreibung der Funktion und den Vergabekriterien des Fonds vom zuständigen Kirchenrat Dan Peter:
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UNSER AUFTRAG
Wir glauben, dass niemand die gute, heilmachende Nachricht von Jesus Christus für sich behalten kann. Als von Christus Gesandte gehen wir auf Menschen zu.
Auf diesem Weg ist es wichtig, Sorgfalt und Fantasie walten zu lassen, damit die Verkündigung in vielerlei Gestalt Menschen erreicht.
Die Leitfrage heißt: Was wollen wir als Nächstes angehen, um Menschen neu anzusprechen und für den christlichen Glauben zu gewinnen?
Mission und Evangelisation beinhalten eine Fülle von unterschiedlichen Initiativen, die Glaube und Handeln auf den Punkt bringen. Solche Initiativen schaffen neues Selbstbewusstsein und werden in der Öffentlichkeit wahrgenommen.
Der Auftrag der evangelischen Kirche, "in alle Welt zu gehen", muss für alle erkennbar werden.
WIR UNTERSTÜTZEN DURCH DEN FONDS INNOVATIVE PROJEKTE,
die folgende Themen aufgreifen:
- Was wir glauben,
- Warum wir zu dieser Kirche gehören im Sinne von "Evangelisch aus gutem Grund",
- Was Menschen hilft, von ihrem Glauben auf neue und ungewohnte Weise zu reden.
Es geht auch um:
- Neue Modelle, welche die Weitergabe des Glaubens erproben,
- Impulse, wie Verkündigung in neuer Gestalt Kirchenfremde erreicht,
- Ermutigung, neue Wege des gelebten Glaubens zu gehen.
UNSERE KRITERIEN
Das jeweilige Projekt soll eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen. Dazu soll ein kurz gehaltener, einfacher Abschlussbericht geliefert werden. Im Einzelfall kann eine Dokumentation oder ein anderer schriftliche Nachweis (Flyer) sinn voll sein. Das Projekt kann auch durch Auszubildende der Fachschulen oder Studierende wissenschaftlich begleitet und dokumentiert werden.
Für die Zuschussgewährung müssen nicht alle oben genannten Kriterien erfüllt sein.
Das Projekt soll weitgehend durch eigene Mittel finanziert werden. Über den Fonds kann dann eine Restförderung beantragt werden.
Als kleine Hilfe, um zu erkennen ob Ihr Projekt zuschussfähig ist, haben wir für Sie einen Positiv- und einen Negativkatalog zusammengestellt:
Positivkatalog:
- neue, ungewohnte Methoden
- Anstöße auf der Ebene der Kirchengemeinde oder des Kirchenbezirks
- Anschub für weitere Aktionen
- exemplarisch, modellhaft und ausgewertet
- die Bereitschaft, Erfahrungen weiterzugeben
Negativkatalog:
- bereits bewährte Modelle in der Region
- keine Zuschüsse zu regulären Personalkosten
- keine Zuschüsse zu den regulären Haushalts-, zu Bau oder Betriebskosten
Über den Oberkirchenrat kann ein Antragsformular bestellt werden. Anträge werden direkt an den Oberkirchenrat eingereicht."
Kontakt:
Evangelischer Oberkirchenrat Stuttgart
Referat 1.3 (Dan Peter)
"Innovationsfonds"
Gänsheidestraße 4
70184 Stuttgart
Mailto:
dan.peter@elk-wue.de
geschrieben am 22.01.2004 um 09:27 Uhr.