Aus anderen Werken
Aktion Jugendschutz biete neue Broschüre an
Seit dem 1.4.2003 gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es hat das Gesetz
zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die
Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM) abgelöst.
Beide Gesetze wurden zusammengeführt und weiterentwickelt. Zeitgleich mit
dem Jugendschutzgesetz ist der Staatsvertrag über den Schutz der
Menschenwürde und den Jugendschutz in den Telemedien
(Jugendmedienschutzstaatsvertrag - JMStV) in Kraft getreten. Er gilt für
elektronische Informations- und Kommunikationsmedien.
Rechtzeitig zum Inkrafttreten stellt die Aktion Jugendschutz
Baden-Württemberg in einer neuen Broschüre Informationen und Praxis-Tipps
zur Umsetzung der neuen Gesetze zur Verfügung:
Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses steht häufig der Jugendschutz in
den Medien. Da eine lückenlose Kontrolle nicht möglich ist und nicht alle
Entwicklungen in Gesetze gefasst werden können, soll nun durch das neue
Gesetz der Gedanke der freiwilligen Selbstkontrolle gestärkt werden.
Nach dem neuen Gesetz müssen Computerspiele nun mit einer verbindlichen
Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Damit wurde ein wichtiger - lange
geforderter - Schritt vollzogen.
Bei Internet-Angeboten überprüft die länderübergreifende Stelle
jugendschutz.net, ob Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen vorliegen und
leitet sie zur Ahndung weiter.
Wie lange darf mein Kind in der Disco oder im Kino bleiben? Was ist, wenn es
in Begleitung Erwachsener ist? Das Jugendschutzgesetz sieht
Altersbegrenzungen und zeitliche Beschränkungen für den Aufenthalt in
Gaststätten, in der Disco oder im Kino vor. Diese können aufgehoben werden,
wenn Kinder und Jugendliche von Eltern oder von so genannten
"Erziehungsbeauftragten" begleitet werden. Erziehungsbeauftragte können
Jugendleiter/innen, Erzieher/innen oder andere von den Eltern beauftragte
Personen sein.
Alkohol und Rauchen - auch hierzu gibt es neue Regelungen. Werbefilme für
Alkohol und Rauchen dürfen im Kino nur noch nach 18 Uhr vorgeführt werden.
An unter 16-Jährige dürfen keine Zigaretten mehr abgegeben werden - eine
Verschärfung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen, die allerdings nach
Einschätzung vieler Suchtexperten nicht weitgehend genug ist.
Über diese und weitere Regelungen informiert die soeben erschienene
Broschüre der ajsmit dem Titel "Das neue Jugendschutzgesetz". Die
Informationen und Praxistipps richten sich an Eltern, Fachkräfte,
Gewerbetreibende und Veranstalter. Die Broschüre kann bei der ajs bestellt
werden. Sie kostet 0,75 €. Für größere Mengen gelten Staffelpreise (ab 50
Stück 0,70 € ab 100 Stück 0,60 €, ab 1000 Stück 0,50 €). Bestellen
Weitere Informationen finden Sie auch in der Übersicht der wichtigsten
Neuregelungen des JuSchG und in der Rubrik Jugendschutz-FAQ. Außerdem ist
das neue Jugendschutzrecht ist der Zeitschrift Kind Jugend Gesellschaft,
4/2002.
geschrieben am 14.04.2003 um 11:14 Uhr.