Aus den Arbeitsbereichen des ejw
Ausschreibung und Antragsformulare jetzt online
Die Landesregierung stellt weitere fünf Millionen Euro für eine zweite Tranche des Sonderprogramms "Der Jugend Räume schaffen" zur Verfügung. Dies hat der Ministerrat bei seiner Sitzung am 16.12. 2003 beschlossen.
Die Förderung hat den Erwerb, den Neu-, Aus- oder Umbau, Sanierung sowie die Einrichtung von Jugendräumen zum Gegenstand.
Es werden nur solche Vorhaben berücksichtigt, die noch nicht begonnen wurden, d. h. es dürfen noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge geschlossen sein. Die als notwendig anerkannten Gesamtkosten sollten zwischen 5.110,- und 51.100,- EUR liegen.
Es sind Zuschüsse bis zu 50% der anerkannten Gesamtkosten möglich, jedoch maximal 25.550,- EUR.
Es ist ratsam, die Anträge sehr schnell zu stellen, da die Anträge nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und die Antragsformulare können unter dem unten angegebenen Link abgerufen werden.
Für weitere Fragen steht Berthold Frieß, Referent für Jugendpolitik, gerne zur Verfügung.
Tel: 0711/9781-253