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Posaunenarbeit

Aufgrund aktueller Vorkommnisse weisen wir darauf hin, dass Konzerte, Feierstunden u. ä. meldepflichtig sind.

Hier ein Auszug aus der der Regelung:

Meldung und Programmeinsendung bei Konzertveranstaltungen (Kirchenkonzerten)
Nach jedem Konzert muss das Programm in dreifacher Ausfertigung möglichst umgehend (spätestens am Ende des Quartals) mit folgenden Angaben an die zuständige Meldestelle geschickt werden:
Ort, Veranstalter, Datum, Komponist, Werke (auch Zugaben), Bearbeiter (ggf. Herausgeber), Verlage. (siehe Beispiel am Ende des Artikels)
Meldestelle für Posaunenchöre: Evangelisches Jugendwerk in Württemberg - Posaunenreferat, Haeberlinstr. 1-3, 70563 Stuttgart
Es wird in der Regel genügen, ergänzende Anmerkungen auf dem Programm handschriftlich anzubringen. Auf einem der Programme bitte auch Eintrittspreise und geschätzte Besucherzahl angeben!

Erfolgt die Meldung nicht ordnungsgemäß, ist die GEMA berechtigt, eine Vergütung nachträglich geltend zu machen!

Weitere Informationen findet ihr unter der Rubrik
Basis-Informationen/Gema+Urheberrecht
.

Bitte nehmt diese Regelungen in eigenem Interesse ernst.
Dies kostet euch nur das Porto für den Versand der Programm an uns. Bei einer nachträglichen Vergütung können Beträge von mehreren hundert Euro fällig werden.

geschrieben am 25.03.2010 um 09:53 Uhr.
 

Gema-Meldung von Konzerten etc. - Aktuelles (Druckansicht)