Befähigungsnachweis
C-Prüfung Bläserchorleitung
Die Chorleitungsausbildung mit dem Abschluss Befähigungsnachweis kann wahlweise in folgenden Fachrichtungen abgelegt werden:
Singchorleitung, Chorleitung Pop, Kinderchorleitung und Bläserchorleitung.
Die Ausbildung zum Befähigungsnachweis Bläserchorleitung
-> für Chorleitungsanfänger und Chorleiter mit Praxis bietet der Arbeitsbereich Posaunenim ejw ab Frühjahr 2011 den Chorleitungskurs (Nachfolge „Regionale Chorleiterschulungen") an. Sie finden ca. alle 2-3 Jahre in jeder „Region" der Bläserarbeit statt.
An 12 Samstagen, über etwa 1 1/2 bis 2 Jahre verteilt, werden folgende Fächer unterrichtet:
Weiter Infos hier.
Prüfungsfächer beim Befähigungsnachweis
Praxis (ca. 30 Minuten):
Theorie schriftlich (ca. 30 Minuten):
Theorie mündlich (ca. 30 Minuten):
2. C-Prüfung Bläserchorleitung
Die Voraussetzungen
Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 15 Jahre.
Mitgliedschaft in der Evang. Landeskirche in Württemberg.
Eine Eignungsprüfung bei der Bezirkskantorin/beim Bezirkskantoren in Gehörbildung (Intervalle, Unterscheiden von Dur- und Molldreiklängen, Nachklatschen von Rhythmen), Musiktheorie (Grundkenntnisse), Instrumentalspiel (Vortrag eines Kirchenliedes auf dem Blechblasinstrument, Vortrag einer mittelschweren Stimme eines Bläserstückes)
Die Ausbildung zur C-Prüfung
Lehrgänge auf Bezirks- und überregionaler Ebene in Verantwortung des zuständigen Bezirkskantors über zwei bis drei Jahre in den Grundlagenfächern Hymnologie, Liturgik, Gehörbildung, Musiktheorie, Kirchenmusikgeschichte.
Über Ausbildungsangebote des ejw in den bläserspezifischen Fächern:
Blas- und Ansatztechnik, chorisches Einblasen, Instrumentenkunde und -pflege, Geschichte der Blechblas-instrumente.
Unterricht auf dem Blechblasinstrument ggf. in Privatunterricht.
Kosten: Lehrgangskosten, Arbeitsmaterial
Anmeldung:
beim zuständigen Bezirkskantor
und
beim Evang. Jugendwerk in Württemberg
Posaunenarbeit
Haeberlinstr. 1-3
70563 Stuttgart
Tel. 07 11 / 97 81 - 223
Prüfungsanforderungen C-Prüfung Bläserchorleitung (in Auszügen)
A) Fächer aller Fachrichtungen
schriftlich:
praktisch-mündlich:
B) Spezifische Fächer Bläserchorleitung
Die Prüfungen müssen innerhalb von sechs Monaten abgelegt werden.