Schülerarbeit im ejw · Schule · Evangelisches Jugendwerk in Württemberg

Fachausschuss

Die Gesamtkoordination der Schülerinnen- und Schülerarbeit liegt in den Händen des Fachausschusses. Er ist das ehrenamtliche Leitungsgremium der Schülerinnen- und Schülerarbeit. Der Vorsitzende des Fachausschusses ist Friedrich Layher.

 


 

Die Präambel der Ordnung der Schülerinnen- und Schülerarbeit lautet:

Die Schülerinnen- und Schülerarbeit im ejw geschieht selbstständig im Auftrag der Evangelischen Landeskirche. Sie versteht sich in der Nachfolge Jesu Christi als Teil der einen christlichen Kirche. Die Schülerinnen- und Schülerarbeit will ein offenes und missionarisches Angebot für Schülerinnen und Schüler sein. Mit ihnen versucht sie, die Liebe Gottes, die sich allen Menschen zuwendet, erlebbar zu machen. Sie ermutigt Jugendliche, sich mit der biblischen Botschaft auseinander zu setzen und bei der Erneuerung von Welt und Kirche im Geist des Evangeliums mitzuwirken. In diesem Sinne sucht sie mit Jugendlichen nach Antworten auf Fragen, die sich aus der schulischen Situation, aus dem Leben in unserer Gesellschaft und in unserer Welt ergeben. Sie will dazu beitragen, dass Jugendliche in der Kirche Raum finden, in ihr mitarbeiten und sie mitgestalten. Die Schülerinnen- und Schülerarbeit sucht eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Schulen.

Die Schülerinnen- und Schülerarbeit erkennt ihre Wurzeln im Anfang des 20. Jahrhunderts gegründeten „Bund Schwäbischer Bibelkreise für Schüler höherer Lehranstalten". Die aktuelle Schülerinnen- und Schülerarbeit geht nach einer wechselvollen Geschichte auf zwei Ausgestaltungen zurück: die „Schülerarbeit im ejw", wie sie im Grundlagenpapier der Schülerarbeit von 1991 beschrieben ist, und die „Landeskirchliche Schülerinnen- und Schülerarbeit (LakiSa)" gemäß ihrer Ordnung von 1994. Beide Profilierungen der Arbeit sind im Sinne des § 2,1 der Ordnung des ejw bleibende Verpflichtung. Konkreten Ausdruck findet diese Verpflichtung insbesondere in den Grundarbeitsfeldern, die in III A 2 genannt sind. Die bisherigen Ordnungen verloren mit In-Kraft-Treten des Grundlagenpapiers von 2007 ihre formale Gültigkeit. Die vorliegende Ordnung stellt eine Fortschreibung dieses Grundlagenpapiers dar.

 

 

Kooperationsausschuss (Kopra) (Druckansicht)