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Veränderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht

Das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hat einige größere gesetzliche Änderungen mit sich gebracht. In der Tabelle zum Download sind sie alle zusammen gestellt. Insbesonder der Bereich des §3 Nr. 26 EStG - Nebenberufliche Tätigkeit hat einige Fragen hervorgerufen.

Es ist nach wie vor so, dass die Voraussetzung um diese Pauschale zu erhalten weiterhin ist, dass ein Anspruch auf Entgelt besteht. Auch wenn der Empfänger (Ehrenamtlicher) auf die Auszahlung verzichtet.

Beispiel:

Ein Ehrenamtlicher arbeitet in einem BAK mit und fährt 10x im Jahr zum Jugendwerk. Dafür soll er einen Aufwandsersatz erhalten. Dies kann aber nicht einfach pauschal erfolgen. Sondern der Ehrenamtliche muss tatsächlich entstandene Kosten nachweisen (z.B. gefahrene Km) oder im zustehendes Entgelt (z.B. Sitzungsgeld) geltend machen. Dieses wird ihm dann ausbezahlt und ist bis zur Höhe von 500€ steuerfrei. Wenn er auf die Auszahlung verzichtet, kann man im in dieser Höhe eine Spendenquittung ausstellen.

Download:

Veränderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht (pdf/ 400KB)

geschrieben von Marcus Witzke am 06.03.2008 um 09:40 Uhr.
 

Aufwandersatz an Ehrenamtliche - ejw - Service (Druckansicht)

 
 
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