Förderung EVANGELISCHER JUGEND (ejl) im ländlichen Raum in WÜRTTEMBERG des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg
Diese Information richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ländlichen Bezirken der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Kinder- und Jugendarbeit betreiben und Mitglied in der ejl des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg (ejw) sind.
Die Zuschussmittel werden vom Ministerium für den ländlichen Raum in Baden-Württemberg bereitgestellt (Förderung der Jugendarbeit im ländlichen Raum). Merkblatt 2007 (pdf/ 1,8MB)In Abgrenzung zu den vom Kultusministerium (Landesjugendplan) bezuschussten Maßnahmen (z.B. Schulungen, Lehrgänge, Seminare, Kurse) werden nach diesen ejl-Richtlinien folgende Maßnahmen und Aktivitäten gefördert:
- Lehrfahrten (mit Besichtigungs-, Führungs- und Informationsprogramm).
Bis zu 2,50 € pro Tag und Teilnehmer/in (TN), jedoch max. 250,00 € pro Maßnahme - Max. eine Maßnahmen pro Bezirk und Jahr - Gesamtkosten: mindestens 400,00 € pro Maßnahme - Die Förderung beträgt max. 30% der Gesamtkosten.
- Landjugendtreffen (Jugendtage, Jungschartage usw.)
Bis zu 300 € max. 30% pro Maßnahme - Max. zwei Maßnahmen pro Bezirk und Landesorganisation und Jahr - Gesamtkosten: mind. 400 € pro Maßnahme
- Kulturfahrten und kulturelle Veranstaltungen (Konzertbesuche, Ausstellungsbesuche, eigene Konzert- und Theaterveranstaltungen usw.)
Bis zu 250,00 €, max. 30% pro Maßnahme - Max. zwei Maßnahmen pro Bezirk und Jahr - Gesamtkosten: Mindesten 250 € pro Maßnahme
- Sportgeräteanschaffung (Bälle, Klettergerüste, Pedalos, Kanus, Tischfußball, Billard, Erdbälle usw.)bis zu 260 €, max. 30% pro Anschaffung - max. ein Antrag pro Bezirk und Jahr - Gesamtkosten: min. 300 € pro Antrag
Antragsformulare und Infos
(Ver. 1.1 12/2007-ejw_ejl / zip/ 2,0MB)
Verwendungsnachweise und Infos
(Ver. 1.1 12/2007-ejw_ejl / zip/ 3,8MB)
geschrieben von ejl am 20.12.2006 um 19:00 Uhr.