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Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit (Freistellungsgesetz*)vom 20. November 2007 (Gbl. Nr. 19 S. 530 vom 23.11.2007) des Landes Baden-Württemberg.

* bisher Sonderurlaubsgesetz

Download:

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit Baden-Württemberg (pdf/ 117KB)

Merkblatt bzw. Flyer des Landes Baden-Württemberg (pdf/ 138KB)

Antrag auf Freistellung (pdf/ 278KB)

Merkblatt zum Antrag (pdf/ 255KB)

Musterbrief für die Jugendorganisation an den Arbeitgeber der Antragstellerin/des Antragstellers (rtf/ 1,5MB)

Der Landesjugendring informiert:

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
der Sommer ist da und mit ihm stehen die Freizeiten der Jugendverbände vor der Tür.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um euch erneut einige Fragen zum Freistellungsgesetz zu stellen.
Der Vorstand des Landesjugendrings hat sich zum Ziel gesetzt, Freiräume und bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu erreichen. Um eine Handhabe für die politische Diskussion zu haben, wollen wir über die Nutzung und Nichtnutzung des Freistellungsgesetzes durch die Mitgliedsorganisationen Informationen sammeln. Die Kommission Ehrenamt hat dazu einen Fragebogen erstellt.
Mitmachen können alle ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit, unabhängig davon, ob ihr schon mal eine Freistellung beantragt habt. Wichtig ist uns vor allem eure Meinung und Einschätzung zum Gesetz. Wir bitten euch, den Fragebogen auch dann auszufüllen, wenn bewusst kein Antrag auf Freistellung gestellt wird.
Landesjugendring Baden-Württemberg

Hier gehts zum Fragebogen zu Erfahrungen mit der Beantragung zur Freistellung 

 

geschrieben von Wolfgang Wilka am 11.06.2010 um 10:01 Uhr.
 

Freistellungsgesetz für ehrenamtliche Mitarbeitende - ejw - Service (Druckansicht)

 
 
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