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Häufig gefragt
Die Verantwortlichen der Freizeit- bzw. Erholungsmaßnahme, sollten über die minderjährige Teilnehmerin oder den Teilnehmer nähere Einzelheiten wissen, damit die MitarbeiterInnen die Aufsichtspflicht sachgerecht wahrnehmen können.
Freizeitpass

Im Freizeitpass stehen die wichtigsten Angaben über Impfungen, ärztliche Hilfe, Badeerlaubnis, Anschriften usw.

Der Freizeitpass wird von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt und steht der Leitung dann zur Verfügung.

In der neuesten Fassung sind u.a. die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes eingearbeitet.

Der Freizeitpass (Format 3 x DIN A6 quer, farbiger Karton) wurde von Wolfgang Wilka entwickelt und ist beim www.fahrtenbedarf.de erhältlich.

geschrieben von Wolfgang Wilka am 24.05.2005 um 10:34 Uhr.
 

Freizeitpass  - ejw - Service (Druckansicht)

 
 
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