Aufgrund der bestehenden Richtlinien sind alle Anträge und Verwendungsnachweise des Kinder- und Jugendplanes des Bundes mit der aej abzuwickeln. Das gleiche gilt auch für alle Antragsteller, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugend in Württemberg (AEJW) sind.
Bei eventuellen Fragen wenden sie sich bitte an: zuschuesse@ejwue.de.
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Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (pdf/ 1,2MB)