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Versicherungen
Eine Person erleidet einen körperlichen Schaden - Unfallmitteilungsformular
Schadensmeldung bei ... Unfall

Meldung:
Formular "Unfallschadenanzeige" (pdf/ 110KB) 2fach ausgefüllt an das Evangelische Jugendwerk in Württemberg -Versicherungen -, Haeberlinstraße 1-3, 70563 Stuttgart, senden.

Achtung:
Bei Vorliegen eines Unfalles mit tödlichem Ausgang ist das ejw auf jeden Fall innerhalb von 24 Std. telefonisch (0711/9781-284 oder 0711/9781-286) oder per Fax (0711/9781-282) zu benachrichtigen.

Hinweis:
Unfälle von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fallen in der Regel unter die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Schadensmeldungen müssen über den Verein, den jeweiligen Verband, die Kirchengemeinde oder den Kirchenbezirk an die dafür zuständige Berufsgenossenschaft weitergegeben werden. Für die Schadensmeldung an die Berufsgenossenschaft sind besondere Formulare auszufüllen, welche über die jeweilige kirchliche Einrichtung oder über die Berufsgenossenschaft erhältlich sind. Auf Grund der komplizierten Rechtssituation im Sozialrecht empfehlen wir neben der Mitteilung an die Berufsgenossenschaft auch das Formular "Unfallschadenanzeige" 2fach ausgefüllt an das ejw zu senden.

Ansprechpartner bei Fragen:
Peter Schmidtversicherungen@ejwue.de
Wolfgang Wilka/ recht@ejwue.de

Download:
Schadenanzeige Unfallmeldung (pdf/ 110KB)

geschrieben von Wolfgang Wilka am 23.11.2009 um 15:07 Uhr.
 

Person wird verletzt - Unfallversicherung - ejw - Service (Druckansicht)

 
 
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