Rechtsfragen

Bei den auf dieser Seite veröffentlichten Informationen handelt es sich nicht um Rechtsdienstleistungen. Vielmehr sind hier Darstellungen und Erörterungen von Rechtsfragen zu finden, die an die Allgemeinheit und speziell an engagierte Mitarbeitende der evangelischen Jugendarbeit in Württemberg gerichtet sind (vgl. § 2 Rechtdienstleistungsgesetz – RDG).

Die Inhalte der Textbeiträge wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, erheben jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben und Rechtsmeinungen, insbesondere nicht auf Aktualität der zitierten Gesetzestexte und Gerichtsurteile. Somit kann das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte übernehmen.

Gleiches gilt für Rechtsauskünfte des EJW, die grundsätzlich auf schriftlichem Wege einzuholen sind. Telefonische Rechtsauskünfte sollten nur von spezialisierten Stellen eingeholt werden, bei denen sichergestellt ist, dass eine sofort abrufbare Kompetenz für den spezifischen Fall gegeben ist und die einen solchen Service anbieten. Für eine qualifizierte und verbindliche Rechtsberatung ist in aller Regel die kostenpflichtige Inanspruchnahme einer Rechtsanwaltskanzlei unentbehrlich.

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