Konvente, Studientag sind Teil des Dienstes (vgl. § 7 (1) der Dienstordnung für Jugendreferenten/ -innen). Sie werden von der Landesstelle des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg verantwortet.
Geistlich-theologische Fortbildung
Wer ins Diakonenamt berufen ist, ist verpflichtet regelmäßig an den von der Landeskirche verantworteten geistlich-theologischen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen (vgl. Diakonengesetz § 4, (8)).
Fort- und Weiterbildung
"Die Beschäftigten haben den ihnen anvertrauten Dienst treu und gewissenhaft zu versehen und sich um fachliche Fortbildung zu bemühen" heißt es in §1 der kirchlichen Anstellungsordnung (KAO).
Starthilfetage
Alle Berufsstarter werden persönlich angeschrieben und eingeladen.
Neu im Bezirk/Ort/CVJM?
Sie sind als Hauptamtliche in die Jugendarbeit eigestiegen und wir wissen es noch nicht? - Lassen Sie es uns wissen!
Neue Hauptamtliche bekommen einen Begrüßungsbrief und die Einladung zu den Starthilfetagen. Sie werden beim Konvent im Frühjahr im Bernhäuser Forst von Kolleginnen und Kollegen begrüßt und werden mit der Dienstanschrift in unseren Verteiler für Hauptamtliche aufgenommen. Damit die Post auch ankommt, steht in der ersten Zeile Evang. Jugendwerk oder CVJM.
Haben Sie die Stelle gewechselt oder arbeiten Sie gar nicht mehr in der Jugendarbeit? Bitte teilen Sie es uns mit wup@ejwue.de - vielen Dank!