Jugendreferentenausschuss · Stichworte · Stichworte

Jugendreferentenausschuss (JRA)

Aufgaben

(1) Der JRA berät und erarbeitet Vorschläge und Empfehlungen, insbesondere
über:

a) anfallende berufsständische Fragen
b) Aus-, Fort- und Weiterbildungsfragen
c) Übergänge in andere Berufszweige
d) Veranstaltungen der Landesstelle für Jugendreferentinnen und Jugendreferenten

Zu den Aufgaben des JRA gehören ferner:

e) Beratung und Unterstützung der Referentinnen und Referenten des Werks- und Personalbereichs
f) Beobachtungen von Tendenzen
g) Bearbeitung von Aufträgen der Organe des ejw
h) Vorschlagsrecht an den Vorstand für die Delegierung von Vertreterinnen und Vertretern in andere Gremien. 

aus der Ordnung für den JRA-Ausschuss (§ 3)

 

 

 

JRA Jugendreferentinnen und Jugendreferentenausschuss (Druckansicht)