Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) freut sich mit dem Landesjugendring über die Absenkung des passiven Wahlalters bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg.
Seit dem 29. März ist klar: 16- und 17-Jährige dürfen ab dem Jahr 2024 in der Kommunalpolitik in Baden-Württemberg sowohl aktiv als auch passiv wählen. „Das ist der zweite große Schritt in Richtung Jugendbeteiligung innerhalb eines Jahres – wir sind froh, dass mit dieser Neuerung noch mehr Generationengerechtigkeit in der Kommunalpolitik möglich wird,“ sagt Alexander Strobel, Vorsitzender des Landesjugendrings. Er spielt damit auf die politische Entscheidung vom 07. April 2022 an, die 16-18-Jährigen erstmals ein aktives Wahlrecht bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg einräumte.
Damit es nicht nur bei der gesetzlichen Möglichkeit bleibe, sich als junger Mensch für ein politisches Amt aufstellen zu lassen, müssten Kommunalverwaltungen, Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Wählervereinigungen und Parteien sich damit auseinandersetzen, wie Gremiensitzungen und Arbeitsabläufe entsprechend ausgestaltet werden, dass sie für junge Menschen zugänglich und attraktiv sind, so Strobel weiter. Zentral sei dabei, diese Veränderung gemeinsam mit den jungen Menschen anzugehen.
Das EJW leistet als größter Träger der konfessionellen Jugendarbeit in Württemberg wichtige Arbeit in der Jugendpolitik und fordert gemeinsam mit seinen Partner-Organisationen im Landesjugendring, dass finanzielle Mittel von der grün-schwarzen Landesregierung bereitgestellt werden, um die nötigen Veränderungsprozesse gemeinsam gestalten zu können. Cornelius Kuttler, der Leiter des EJW, betont: „Das EJW steht für eine partizipative Jugendarbeit, in der junge Menschen Verantwortung übernehmen und Jugendarbeit, Kirche und Gesellschaft gestalten.“
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg (https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/) begleitet die Gesetzesänderung mit einem dreigeteilten Konzept: einer landesweiten Erstwählerinnen- und -wähler-Kampagne, der Begleitung junger Menschen ins Wahlamt und der Weiterentwicklung von Gremienkultur mit ausgewählten Partnerkommunen.
Der Landesjugendring (https://www.ljrbw.de) ist die Arbeitsgemeinschaft von 33 Jugendverbänden auf Landesebene und von den Orts-, Stadt- und Kreisjugendringen. Er vertritt darüber hinaus die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk ist Teil des Landesjugendrings.