Neue EKD-GEMA Rahmenverträge

11.04.2024

Die EKD hat die Rahmenverträge mit der GEMA neu verhandelt und es ergeben sich auch für die Jugendarbeit teilweise Änderungen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland konnte die Pauschalverträge mit der GEMA über die Nutzung von Musik in Gottesdiensten und bei kirchlichen Veranstaltungen sowie einige andere Verträge bis Ende 2024 verlängern, allerdings ergeben sich dadurch für die Praxis doch einige Änderungen, die künftig zu beachten sind. Im Wesentlichen handelt es sich um den Pauschalvertrag über die Aufführung von Musikwerken in Gottesdiensten und kirchlichen Feiern sowie den Pauschalvertrag über die Wiedergabe von Musikwerken bei Kirchenkonzerten und Veranstaltungen.

Das EJW hat sich die Verträge genauer angesehen und die neue Rechtslage zusammengefasst.

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