Informationsschreiben
Auf Grundlage des landeskirchlichen Verwaltungsmodernisierungsgesetzes gehen zum 01. Januar 2026 landeskirchenweit wesentliche Verwaltungstätigkeiten von Kirchengemeinden und Kirchenbezirken auf die Evangelischen Regionalverwaltungen der Landeskirche über. Verlagert werden u.a. die Zuständigkeit für die laufende Buchhaltung, die Abwicklung des Geldverkehrs, die Aufstellung der Haushaltspläne und Jahresabschluss, die Personalverwaltung und die Vermögensverwaltung. Als rechtlich unselbstständige Teile der kirchlichen Körperschaft sind Gruppen und Kreise – und damit auch die Posaunenchöre einer Kirchengemeinde – von der Aufgabenübertragung mit umfasst.
Das EJW hat hierzu ein Informationsschreiben erstellt und inhaltlich mit dem Evangelischen Oberkirchenrat abgestimmt.
Zu den Inhalten: Das Informationsschreiben