Am Samstag, 27. November 2021 trat die "Notverkündung" des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Die Landesregierung reagiert damit in der "Alarmstufe II" auf die Verschärfung der Corona-Lage. Das hat auch Folgen für den Vereinssport.
Ab sofort gilt sowohl im Freien als auch bei der Sportausübung in Hallen die 2G-Regel. Auch ehrenamtliche Trainer:innen und Helfer:innen müssen für den Zutritt zu Sportstätten genesen oder vollständig geimpft sein.
Für Zuschauer:innen bei Breitensportveranstaltungen greift §10 der Corona-VO. Das bedeutet, dass hier die 2G Plus Regel angewandt wird und demnach zusätzlich zum Genesenen- oder Impfnachweis ein negativer Antigen-Schnelltest vorzulegen ist.
Ausgenommen sind wie immer Schüler:innen sowie Kinder unter 6 Jahren. Sie können, soweit symptomfrei, ohne Einschränkung am Spielbetrieb teilnehmen.
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Quelle: Land Baden-Württemberg / Südwestrundfunk