Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde zum 28. Juni 2021 vollständig überarbeitet. Innerhalb der Überarbeitung wurden vier neue Inzidenzstufen festgelegt und entsprechend dieser Stufen weitere Öffnungen beschlossen. Die Lockerungen richten sich weiterhin nach den vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzen der jeweiligen Stadt- oder Landkreise. Bei einer Überschreitung des jeweiligen Schwellenwerts an fünf aufeinander folgenden Tagen werden die Öffnungen wieder zurückgenommen.
Öffnungsstufen
Inzidenzstufe 4: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 50,0
Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 35,0 bis einschließlich 50,0
Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 10,0 bis einschließlich 35,0
Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis unter 10,0
Der Freizeit und Amateursport ist in den Stufen 1 und 2 ohne Einschränkungen möglich. In Stufe 3 ist ein Test-, Impf- oder Genesungsnachweis vorzulegen. Stufe 4 beschränkt zusätzlich zur Vorgabe der Stufe 3 die Personenzahl auf 25 Personen im Freien und 14 Personen in geschlossenn Räumen.
Die Beschränkungen hinsichtlich der Nachweispflicht sowie der Personenanzahl gelten nicht für das nach allgemeinen Kontaktbeschränkungen zulässige Zusammentreffen mehrerer Personen.
Bei Wettkampfveranstaltungen erfolgen Öffnungen bei der Zahl von Sportler:innen sowie Zuschauer:innen in folgenden Abstufungen:
Generell zählen Beschäftigte und sonstige Mitwirkende wie Trainer:innen oder Schieds- und Kampfrichter:innen bei der Ermittlung der Personenzahlen nicht mit.
Es gilt weiterhin die allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach §3 Corona-VO. Dies gilt nicht für die Sportausübung an sich. In der Inzidenzstufe 1 gilt bei einer Überschreitung von 300, in den Stufen 2 bis 4 bei einer Überschreitung von 200 Zuschauer:innen auch im Freien die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Eine Zusammenfassung aller Änderungen und Regelungen findet sich auf der Seite des WLSB.