Mitgliederversammlung 2022

Herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung am Sonntag, 25. September 2022 um 14:30 Uhr in der Tagungsstätte Bernhäuser Forst. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. 

Anmeldung werden erbeten unter E-Mail Katja.Zehnle@ejwue.de oder Telefon 0711 9781-212

19.11.2020 - Eberhard Fuhr (Pressesprecher des EJW)

Der „Kapf“ - Zentrum für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen?

Der Fortbestand kirchlicher Häuser ist Thema synodaler Beratungen

Bei der digitalen Delegiertenversammlung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg (EJW) am 14. November 2020 beleuchtete Friedemann Berner, Geschäftsführer des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg (EJW), die gegenwärtige Situation der Freizeit- und Gruppenhäuser, die vom EJW betrieben werden. Dabei ergibt sich laut Berner ein differenziertes Bild. Das Jahr 2019 sei für das Sport- und Freizeitheim Kapf (Schwarzwald), das Bergheim Unterjoch (Allgäu) und den Silserhof (Engadin) finanziell gut gewesen. Im laufenden Jahr habe sich die Situation durch die Folgen der Corona-Pandemie jedoch stark verändert. Der Silserhof sei bisher gut über die Runden gekommen, das Bergheim Unterjoch und das Freizeitheim „Kapf“ hätten jedoch trotz Kurzarbeit erhebliche Verluste zu kompensieren. Der Bestand sei aber durch öffentliche Zuschüsse, Rücklagen und einer Zusage der Landeskirche für 2020 gesichert. Die Frage zur Zukunft der Häuser sei jedoch ein emotionales Thema. „Die Häuser werden nicht zweckfrei geführt, sondern sollen inhaltliche Arbeit ermöglichen. Aus finanzieller Sicht sollten Investitionsentscheidungen der Landeskirche deshalb zukünftig stärker daran orientiert werden, in welchen Häuser die kirchliche Arbeit gute Voraussetzungen findet“, sagte Berner bei dem Livestream vor 147 Delegierten aus den Bezirken und Orten. „In Zeiten rückgehender finanzieller Mittel begrüße ich es, dass der OKR auch auf Druck des Finanzausschusses der Landessynode derzeit eine ganzheitliche Analyse zu den kirchlichen und kirchennahen Freizeit- und Tagungshäuser erstellt, um in einem Auswahlprozess dann abzuleiten, an welchen Stellen Baumaßnahmen durch kirchliche Zuschüsse ermöglicht werden sollen“. Bei diesem Auswahlprozess sei jedoch ganz entscheidend, dass nicht nur die gehobenen kirchlichen Tagungshäuser mit Tagessätzen von 75 Euro bis 120 Euro im Fokus wären, sondern dass die Landeskirche auch in Zukunft die Freizeithäuser im Blick haben müsse, in denen Freizeiten, außerschulische Bildungsangebote und ehrenamtliche Angebote mit Tagessätzen von 35 Euro bis 50 Euro stattfinden könnten.

Landessynode muss gesamtkirchlich entscheiden

Die Frage nach dem Ausbau des Sport- und Freizeitheim Kapf begleitet Berner seit Oktober 2013. In dieser Zeit sei die Weiterentwicklung des Hauses, das dem EJW-Förderverein gehört, fünf Mal überarbeitet worden. „Ich kann mit guten Gewissens sagen, dass das jetzt vorliegende Konzept sowohl aus betrieblicher Sicht als auch aus inhaltlicher Sicht sehr gut und ausgereift ist. Die Evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen würde auf dem ausgebauten und sanierten Kapf beste Bedingungen vorfinden“, so Berner auf Nachfrage der Delegierten. Aber man müsse auch sehen, dass nach derzeitiger Planung der Kapf nur rund 50 Prozent der für den Ausbau prognostizierten Baukosten über einen Zeitraum von 25 Jahren wieder erwirtschaften könne. Im innerkirchlichen Vergleich sei dies ein sehr guter Wert. Aber selbst dann müsste die andere Hälfte aus kirchlichen und sonstigen Zuschüssen und Spenden finanziert werden. Ein Ausbau des Sport- und Freizeitheim Kapf mit einer Vergrößerung der Übernachtungskapazität um 50 Prozent sei nur sinnvoll, wenn die Landeskirche den Kapf dann langfristig als das Zentrum für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verstehe. „Diese Entscheidung fällen aber nicht wir als EJW, sondern dies muss gesamtkirchlich entschieden werden“, sagte Berner.

Der Finanzfachmann zeigte sich zuversichtlich, dass der Kapf in der landeskirchlichen Analyse gut abschneiden werde, wenn das Segment, in dem sich der Kapf bewegt, im Auswahlprozess der Landeskirche nicht aus dem Blick gerate. Sollte die landeskirchliche Entscheidung darauf hinauslaufen, dass für den geplanten Ausbau im Kapf keine kirchlichen Gelder bereitgestellt werden, würde dies aus heutiger Sicht aber nicht die Schließung des Freizeitheim Kapf bedeuten. „Als EJW würden wir uns dann mit dem EJW-Förderverein im Sinne eines Plan B auf den Weg machen, um den Kapf im Bestand für die nächsten 10 Jahre fit zu machen“.

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