Herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung am Sonntag, 25. September 2022 um 14:30 Uhr in der Tagungsstätte Bernhäuser Forst. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Anmeldung werden erbeten unter E-Mail Katja.Zehnle@ejwue.de oder Telefon 0711 9781-212
Kinder und Jugendliche brauchen für ihre persönliche Entwicklung Freiräume, in denen sie sich ausprobieren und Kontakt zu Gleichaltrigen halten können. Im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung zu den veränderten Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit sagte Pfarrer Cornelius Kuttler am vergangenen Dienstag vor 250 Verantwortungs-trägern aus dem Bereich der evangelischen Jugendarbeit in Württemberg, dass er die Gefahr sehe, die Jugendlichen wegen der geltenden Einschränkungen aus dem Blick zu verlieren. „Kinder und Jugendliche benötigen in den Ängsten und Herausforderungen der gegenwärtigen Zeit eine besondere Begleitung“, so der Leiter des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg (EJW). Er warb deshalb dafür, die Angebote evangelischer Jugendarbeit corona-konform aufrechtzuerhalten.„Als evangelische Jugendarbeit sind wir aber auch dazu aufgerufen, die kirchlichen und gesellschaftlichen Anstrengungen zur Eindämmung der Pandemie zu unterstützen und die hierfür geltenden Kontaktbeschränkungen zu beachten. Deshalb nehmen wir die Empfehlung der Landeskirche ernst, wenn möglich auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten und trotzdem Angebote aufrechtzuerhalten. Handlungsleitend ist dabei, gerade jetzt Kinder und Jugendliche nicht alleinzulassen."
Die besondere Verantwortung des EJW für Kinder und Jugendliche ergibt sich nicht nur aus dem christlichen Verkündigungsauftrag, sondern als größter Jugendverband im Landesjugendring auch über das Jugendbildungsgesetz Baden-Württemberg und dem gesetzlich verankerten Bildungs- und Begleitungsauftrag. Vor diesem Hintergrund begrüßt das EJW als Mitglied im Landesjugendring den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2020, dass nicht nur Schulen, sondern auch Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe flächendeckend geöffnet bleiben sollen. Die Landesregierung Baden-Württemberg passt entsprechend mit Wirkung zum 7. November 2020 ihre Verordnung zu den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit an.
Außerschulische Jugendbildung weiterhin möglich
Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sind Angebote der Jugenderholung wie beispielsweise Freizeiten gemäß Corona-Verordnung des Sozialministeriums „Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ bis Ende November untersagt. Gruppen und Kreise der Kinder- und Jugendarbeit sowie andere Angebote der außerschulischen Jugendbildung sind weiterhin möglich. Bei der Durchführung entsprechender Angebote sollen die Jugendlichen und ihre Bedürfnisse handlungsleitend sein. Alexander Strobel, Bereichsleiter im EJW und Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des Landesjugendrings, empfahl deshalb, Angebote, für die eine Durchführung in digitalen Formaten nicht sinnvoll oder möglich ist, beispielsweise nach draußen zu verlegen und die Häufigkeit der Gruppentreffen oder die Gruppengrößen zu reduzieren.
Weitere Informationen zur Coronaverordnung: