Durch die aktuellen Veränderungen in der Schullandschaft, vor allem durch G8 und die Ganztagsschule, haben die Schülerinnen und Schüler heute weniger freie Zeit als früher. Dies wirkt sich auch auf viele Posaunenchöre aus, die deshalb Nachwuchsprobleme bekommen. Die Schulen hingegen suchen, teilweise sogar händeringend, nach geeigneten Kooperationspartnern, um ein interessantes und abwechslungsreiches Ganztagsangebot schultern zu können. Dieses Problem lässt sich lösen, indem der Posaunenchor im Rahmen der Ganztagsschule eine Bläserklasse oder Blechbläser-AG anbietet. Dabei treten verschiedene personelle und finanzielle Schwierigkeiten auf, die es zu bewältigen gilt. Gerne könnt ihr mit mir Kontakt aufnehmen, wenn euch eine solche Kooperation reizt und wir können gemeinsam ein Modell finden, das zu den örtlichen Gegebenheiten passt.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie ein Posaunenchor mit der Schule kooperieren kann: Entweder im Rahmen einer Bläserklasse, die den Musikunterricht an der Schule ersetzt, oder, indem man eine wöchentliche Blechbläser-AG anbietet.
| Blechbläser-AG | Bläserklasse |
Instrumente | Nur Blechblasinstrumente | Alle Blasinstrumente |
Personal | Jungbläserausbilder und/oder Instrumentallehrer, ev. Musiklehrer der Schule | Musiklehrer der Schule + Registerproben durch Instrumentallehrer
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Durchführung | Einmal wöchentlich in der Schule, eventuell zweites Mal im Gemeindehaus | i.d.R. zweimal wöchentlich innerhalb des Musikunterrichts + einmal Registerprobe, auch als AG möglich
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Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn die Bläserklasse den Musikunterricht ersetzt, dann erfolgt der Unterricht durch den Musiklehrer der Schule. Der Posaunenchor kann dazu ein ergänzendes Angebot, z.B. eine Registerprobe oder Jungbläsergruppe, anbieten.
Die Blechbläser-AG erfolgt entweder durch den Jungbläserausbilder und/oder durch einen angestellten Instrumentallehrer, der wöchentlich in die Schule kommt. Auch hierzu könnte noch eine ergänzende Probe im Gemeindehaus stattfinden.
Es gibt verschiedene Formen der Finanzierung. Bereits bestehende Kooperationen nutzen folgende Formen:
Im Schulgesetz ist ausdrücklich erwünscht, dass Schule kein glaubensfreier Ort ist. Ob ihr also eine Andacht während des Unterrichts haltet, bleibt euch überlassen.