Das Evangelische Jugendwerk hat einen Antrag auf Anerkennung als Bildungseinrichtung und somit als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich nach § 5 Absatz 3 i. V. m. § 6 VO BzG BW gestellt. Bisher ist aber noch keine Anerkennung erfolgt, wir hoffen dass dies aber in den nächsten Wochen erfolgt.
Bei erfolgreicher Anerkennung berechtigt diese, Bildungsmaßnahmen nach § 6 des Bildungszeitgesetzes Baden-Württernberg (BzG BW) für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten nach den §§ 2 bis 4 va BzG BW durchzuführen.
Die in der Posaunenarbeit relevanten Bildungsmaßnahmen umfassen alle Chorleiterlehrgänge (Januar, Karwoche) sowie den Jungbläserleiterlehrgang (Faschingsferien).
Ihr könnt jetzt schon einen Antrag stellen, damit dieser rechtzeitig eingegangen ist, auch wenn die Anerkennung noch nicht erfolgt ist.
Wer an einem dieser Lehrgänge teilnimmt und diesen als Bildungsmaßnahme bei seinem Arbeitgeber anerkennen lassen möchte, muss folgende Dinge beachten:
Chorleiterlehrgänge
Jungbläserleiterseminar
Allgemeine Hinweise/Merkblätter
Evangelisches Jugendwerk in Württemberg
Haeberlinstraße 1-3
70563 Stuttgart
Fon 07 11/97 81-0
Montag-Donnerstag:
9:00-12:30 Uhr / 13:15-16:00 Uhr
Freitag:
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Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) bietet als Landesstelle sinnstiftende Angebote, Veranstaltungen und Dienstleistungen für Jugendwerke in Orten und Bezirken, aber auch für Kinder, Jugendliche, Konfirmanden, junge Erwachsene, Erwachsene und Familien. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) ist die Zentrale für die evangelische Jugendarbeit in Württemberg und arbeitet selbstständig im Auftrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
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