Auf dieser Seite stehen Ordnungen und Satzungen die die Posaunenarbeit betreffen zum Download bereit.
Geschäftsordnung der Posaunenarbeit im EJW
Rahmenordnung für Evangelische Posaunenchöre
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat eine Rahmenordnung für die Bildung von Kirchengemeindevereinen für Evangelische Posaunenchöre erlassen.
Diese Rahmenordnung regelt das Miteinander von Posaunenchor und Kirchengemeinde. Darin erhält der Posaunenchor eine weitgehendste Selbstverwaltung in allen Bereichen (Programm, Schwerpunkte Finanzen etc.).
Der Fachausschuss Posaunen empfiehlt den Chören zu prüfen, diese Rahmenordnung zusammen mit der Kirchengemeinde umzusetzen. Sinvoll ist dies nicht erst dann zu tun, wenn die ersten Probleme auftauchen, sondern schon vorher.
Die Rahmenordnung und die Erläuterungen findet ihr zum direkten Download hier:
Evangelisches Jugendwerk in Württemberg
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70563 Stuttgart
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Montag-Donnerstag:
9:00-12:30 Uhr / 13:15-16:00 Uhr
Freitag:
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Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) bietet als Landesstelle sinnstiftende Angebote, Veranstaltungen und Dienstleistungen für Jugendwerke in Orten und Bezirken, aber auch für Kinder, Jugendliche, Konfirmanden, junge Erwachsene, Erwachsene und Familien. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) ist die Zentrale für die evangelische Jugendarbeit in Württemberg und arbeitet selbstständig im Auftrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
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