JRA-Ordnung

Präambel

Die Ordnung für den JRA bildet den Rahmen für die Arbeit der gewählten Vertreter der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten (JR). Der JRA ist dem Forum der JR und dem Vorstand des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg verantwortlich.

Diese Ordnung bildet die Grundlage

a) berufsständische Fragen zu bearbeiten und voranzutreiben;

b) im Miteinander von JRA und Vorstand im EJW gemeinsam Verantwortung zu tragen.

Die Ordnung für den Jugendreferenten- und Jugendreferentinnenausschuss (JRA) in der am 16. Januar 2018 sowie 16. April 2018 aktualisierten Fassung.

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Evangelisches Jugendwerk in Württemberg
Haeberlinstraße 1-3
70563 Stuttgart
Fon 07 11/97 81-0

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Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) bietet als Landesstelle sinnstiftende Angebote, Veranstaltungen und Dienstleistungen für Jugendwerke in Orten und Bezirken, aber auch für Kinder, Jugendliche, Konfirmanden, junge Erwachsene, Erwachsene und Familien. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) ist die Zentrale für die evangelische Jugendarbeit in Württemberg und arbeitet selbstständig im Auftrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.


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