Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) hat eine demokratische Grundstruktur. Die Leitung des EJW besteht aus zwei Organen: dem Vorstand und der Delegiertenversammlung (DV). In Verantwortung vor diesen beiden Organen führt die Landesleitung der EJW-Landesstelle das operative Geschäft. Die Ordnung des EJW enthält weitere Informationen sowie rechtliche Grundlagen.
Hauptorgan des EJW ist die Delegiertenversammlung, die sich anteilig aus Delegierten der Bezirksjugendwerke, der Fachausschüsse, der Arbeitskreise und des Ausschusses aller Jugendreferentinnen und Jugendreferenten (JRA) zusammen. Dazu kommen 25 Delegierte der Referentinnen und Referenten der Landesstelle, Bezirksjugendpfarrer und -Pfarrerinnen, stimmberechtigte Mitglieder des Vorstands und ein/e Delegierte/r des Arbeitskreises der Gemeindediakoninnen und -Diakone.
Aufgaben der Delegiertenversammlung:
Die Delegiertenversammlung wählt alle drei Jahre die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands. Sie beschließt die Richtlinien der Arbeit, Fragen der Gesamtplanung sowie den Haushaltsplan und entlastet den Vorstand.
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands werden alle drei Jahre von der Delegiertenversammlung neu gewählt. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowie sechs männlichen und weiblichen Beisitzern. Weiter gehören zum Vorstand die hauptamtliche Landesleitung des EJW (Leiter, fachlicher Leiter, Geschäftsführer), der Landesjugendpfarrer, je einer ehrenamtlicher Person aus dem CVJM Landesverbands e.V. sowie des Vereins Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder Württemberg e.V. (VCP), die/der Vorsitzende des Ausschusses der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten sowie ständige Gäste.
Aufgaben des Vorstands:
Der Vorstand legt – im Rahmen der Richtlinien der Delegiertenversammlung – die Gesamtkonzeption der Arbeit fest. Er schlägt dem Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Berufung der Leiterin bzw. des Leiters des EJW vor. Weiterhin beruft er die weiteren Mitglieder der Landesleitung sowie die Landesreferentinnen und Landesreferenten.
Geführt wird die Landesstelle des EJW von der Landesleitung. Sie besteht aus dem Leiter, der die Landesstelle gegenüber dem Vorstand und der Delegiertenversammlung verantwortet, dem fachlichen Leiter und dem Geschäftsführer. Die Landesleitung führt die ihnen zugeordneten Landesreferenten und -Referentinnen der einzelnen Arbeits- und Fachbereiche.
Aufgaben der Landesleitung:
Die Landesstelle unterstützt und fördert die Jugendarbeit im Raum der Landeskirche. Der inhaltliche Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt bei Aufgaben, die von den Gemeinden und Bezirken nicht wahrgenommen werden können sowie bei zukunftsweisenden Projekten wie der Erarbeitung, Erprobung und Multiplikation von neuen Modellen der Jugendarbeit. Auch die Öffentlichkeitsarbeit, das Angebot von Erfahrungsfeldern, die Mitwirkung bei Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden, diverse Kooperationen mit oder der Betrieb von Freizeitstätten liegen im Aufgabenbereich der Landesstelle.
Die Jahresberichte der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Leitung des EJW werden jeweils bei der Delegiertenversammlung des EJW vorgestellt.