Gerade in der Jugendarbeit liegt ein riesiges Potential, junge Flüchtlinge willkommen zu heißen und einzubeziehen. Die Begegnung mit Fremden kann für beide Seiten ein Bereicherung und ein großes Segen sein. Die Arbeit mit jungen Flüchtlingen kann aber auch ein Ausdruck der Dankbarkeit sein, für all das Gute, das Gott uns schenkt.
In Deutschland beschreibt ein gesetzliches Durcheinander, durch das Abläufe, Zuständigkeiten, die Versorgung und die Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern geregelt sind, die Rahmenbedingungen für unsere Flüchtlingsinitiativen.
Leider gibt es keine feste unveränderliche Anleitung für unser Engagement. Zu viele Faktoren sind variabel, zu sehr hängt es auch von den unterschiedlichen Persönlichkeiten der Flüchtlinge sowie der Freiwilligen ab.
Die Neun Punkte für den Start wollen eine praktische Hilfestellung für diejenigen sein, die es auf dem Herzen haben, sich für Flüchtlinge einzusetzen, aber gar nicht genau wissen, wie sie das anfangen sollen.
Wir machen uns stark für die Projektgruppe “Interkulturalität” des CVJM Deutschland.
Weitere Förderprogramme:
Der Projektfonds „Ferien zum Ankommen“ steht zur Finanzierung von Ferien- und Naherholungsmaßnahmen den Einrichtungen und Vereinen, die innerhalb des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg (EJW) Jugendarbeit durchführen, zur Verfügung.
Projektlaufzeit: 2019-2023
Nächste Vergabetermine: 15.03.2023; 14.06.2023; 12.09.2023; 04.12.2023
Maximalförderung: pro Jahr bis zu 5.000 € bzw. 15.000 €
Weitere Informationen in den Fördergrundsätzen; Anträge erfolgen über das Antragsformular. Im Anschluss an die Freizeitmaßnahme ist ein Nachweis über die entstandenen Kosten zu erbringen.
Ein Förderprogramm des Landesjugendrings Baden-Württemberg zur Stärkung von freiwilligem Engagement und politischer Beteiligung junger Menschen, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.
Maximalförderung Modellprojekte: 22.500,-€
Maximalförderung Kleinprojekte: 6.750,-€
Mit dem Programm Heute Heimat erhalten Projektinitiativen zu den üblichen Regularien der Jugendstiftung bis zu 2500 Euro für Vorhaben, die geeignet sind
Mit der Förderung durch den Projektmittelfonds “Zukunft der Jugend” möchte die Stadt Stuttgart insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen. Zielgruppe für die Projekte sind Kinder und Jugendliche von 6 bis 25 Jahren.
Bewerbungsfristen:
Diesen Fonds stellt die Evangelische Landeskirche und ihre Diakonie Kirchengemeinden, kirchlichen Werken, diakonischen Diensten und Einrichtungen im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zur Verfügung.
Maximalförderung: 2.000,- €
Die Allianz für Beteiligung beitet mit dem neuen Förderprogramm “Beteiligungstaler” zivilgesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit, Unterstützung in Form eines Sachkostenzuschusses für ihr Beteiligungsprojekt vor Ort zu erhalten. Bewerben können sich Gruppen mit und ohne eingetragene Rechtsform aus Baden-Württemberg.
Maximalförderung: 2.000,- €
Mit dem Förderprogramm “Kinder und Jugendliche stärken” unterstützt die Aktion Mensch Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.
Es gibt Anschubfinanzierungen (bis 100.000,-€) und Projektförderungen (bis 350.000,-€).
Der AMIF stellt europäische Fördermittel für Projekte in den Bereichen Asyl, Migration, Integration, Rückkehr, Bekämpfung irregulärer Migration und europäische Solidarität zur Verfügung. Insgesamt erhält Deutschland rund 1,5 Milliarden Euro für die Förderung von Projekten in der Förderperiode 2021-2027. Gefördert werden private und öffentliche Träger, u.a. Kommunen, Bundesländer, Netzwerke, Organisationen und Bundesbehörden. Die Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Darüber hinaus wird für Projekte, die in den Jahren 2021 und 2022 begonnen haben bzw. beginnen, die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns eingeräumt, um Förderlücken zu vermeiden.