Posaunenarbeit und Jugendmusikschule

Die Jungbläserausbildung im Posaunenchor verändert sich. Es wird zunehmend schwieriger, Jungbläserinnen und -Bläser zu gewinnen und auszubilden. Häufig stellt sich dabei die Frage nach der Ausbildungs- und Unterrichtsart. Zusätzlich zur klassischen Jungbläsergruppe spielen dabei externe Instrumentalpädagogen eine immer größere Rolle, die eine sinnvolle Ergänzung zur Jungbläsergruppe sein können und eine individuelle Förderung ermöglichen.

Die Bandbreite von Ausbildungs- und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Posaunenchören und Instrumentalpädagogen reicht von zusätzlichem Unterricht einzelner Jungbläser an einer Musikschule bis hin zu einer festen, dauerhaften Kooperation eines Posaunenchors (oder mehrerer Posaunenchöre, die sich zusammenschließen) mit Musikschulen und Instrumentalpädagogen.

Darüber hinaus gibt es Kooperationsmöglichkeiten mit Instrumentalpädagogen auch auf Bezirksebene – sozusagen eine Art BezirksPosaunenchorSchule, bei der an mehreren Standorten des Bezirks Unterricht angeboten wird. Die Posaunenchöre (Jungbläser, junge Bläser und Erwachsene) können dieses Angebot des Bezirks wahrnehmen und Unterricht am nächst gelegenen Unterrichtsstandort bekommen.

Bei Fragen zur Ausbildungskonzeption oder Kooperationsmöglichkeiten mit Musikschulen und Instrumentalpädagogen, beim Aufbau neuer Ausbildungskonzepte und bei der Suche nach Lehrkräften steht die Posaunenarbeit des EJW gerne beratend bereit und stellt bei Interesse die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten bei Chorleitersitzungen im Bezirk vor, um neue Kooperationen und Konzepte zu entwickeln.

Musikschule oder privater Instrumentalunterricht?

Besteht Interesse einzelner Bläserinnen und Bläser sich instrumentenspezifisch weiterzubilden, bietet sich Unterricht an einer Musikschule oder bei einem privaten Instrumentalpädagogen an. Der Posaunenchor kann bei der Vermittlung von Lehrerinnen und Lehrern und evtl. auch bei der Finanzierung helfen.

Unterricht an Musikschulen

  • Die Posaunenarbeit und der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs haben im Mai 2017 eine gemeinsame Handreichung unterzeichnet, die als Grundlage für Kooperationen zwischen Posaunenchören und Musikschulen dienen soll.
  • Musikschulen verfügen meist über ausführliche Informationen zu beschäftigten Instrumentallehrern, Kosten und Richtlinien. Eine Übersicht aller Musikschulen im Land findet sich auf der Homepage des Landesverbands der Musikschulen Baden-Württembergs
  • Das Musikschuljahr unterteilt sich halbjährig. (April/Oktober). Zu diesen Monaten ist eine Anmeldung/Abmeldung möglich
  • Musikschulen verfügen teilweise über Wartelisten
  • Die Ausbildung der Trompeten an Musikschulen erfolgt im Regelfall in B (nicht Posaunenchornotation). Auf Wunsch unterrichten viele Lehrkräfte auch in C (Posaunenchornotation). Im Vorfeld ist daher eine Absprache unbedingt notwendig. Die Posaunen betrifft dies nicht. Euphonien und Tenorhörner sollten auch angeben, dass sie den Bassschlüssel in C (Posaunenchornotation) lesen
  • Der Unterricht findet im Normalfall in den Räumen der Musikschule statt
  • Musikschulen bieten teilweise Vereinsermäßigungen an. Die Unterrichtskosten von Mitgliedern musikalischer Gruppen der Gemeinde können dadurch günstiger ausfallen

Privater Instrumentalunterricht

  • Bei der Suche nach geeigneten Instrumentalpädagogen kann es hilfreich sein, bei Kantoren, Musikschulen oder Musikvereinen nachzufragen.
  • Je nach Unterrichtssituation können private Instrumentalpädagogen bei den Kosten sowie bei Unterrichtszeiten und Räumlichkeiten flexibler sein

Unterricht durch ein Posaunenchormitglied

Neben dem zusätzlichen Unterricht durch professionelle Musikpädagogen besteht die Möglichkeit, die Jungbläsergruppe durch Einzelunterricht von Posaunenchormitgliedern (die eventuell selbst langjährige Erfahrungen durch Einzelunterricht gesammelt haben) zu ergänzen. Dieses Modell greift die Idee der Patenschaften auf, bei der jedem Jungbläser ein Pate zur Seite gestellt wird, welcher den Jungbläser unterstützt, ihm bei allen Fragen rund um den Posaunenchor zur Seite steht und Vertrauensperson ist.

Dauerhafte Kooperationen

Besteht Interesse an zusätzlichem Unterricht vieler Bläserinnen und Bläser, oder soll eine ganze Jungbläsergruppe zusätzlich Einzelunterricht bekommen, bieten sich dauerhafte Kooperationen mit Instrumentalpädagogen oder Musikschulen an. Der Posaunenchor organisiert den Unterricht und kann bei der Finanzierung unterstützen.

Für allgemeine Informationen siehe Musikschulunterricht und privater Instrumentalunterricht. Folgende Fragen sind für dauerhafte Kooperationen weiterführend zu klären:

Um Verträge mit Instrumentalpädagogen abzuschließen, bedarf es eines Rechtssubjekts (Träger von eigenen Rechten und Pflichten) als Vertragspartner. Daher ist zu klären, ob es sich beim Posaunenchor um ein eigenständiges Rechtssubjekt (eingetragener Verein) oder um eine (unselbständige) Gruppe einer Kirchengemeinde handelt.

Bezirksposaunenchorschule

Was ist eine Bezirks-Posaunenchor-Schule?

Wie finanziert sich die Bezirks-Posaunenchor-Schule?

Wie wird die Bezirks-Posaunenchor-Schule verwaltet?

Wer unterrichtet an der Bezirks-Posaunenchor-Schule?

Bezirks-Posaunenchor-Schule – Handreichung für Bezirke

Ansprechperson

Stefanie Luipold
Landesreferentin