Ehrenamtliche, Hauptamtliche und die verfasste Kirche (die Landeskirche mit ihren Organen auf Landes-, Bezirks- und Ortsebene) bilden zusammen die Fixpunkte eines seit Jahrzehnten erfolgreichen Systems: dem Evangelischen Jugendwerk in Württemberg (EJW).
Erst das gelingende Miteinander von Ehren- und Hauptamtlichen sowie der verfassten Kirche macht eine erfolgreiche Arbeit möglich. Dieses Miteinander kann durch unterschiedliche Interessen, Missverständnisse und mangelnde Kommunikation gefährdet sein. Der Werks- und Personalbereich trägt durch seine Angebote dazu bei, dass das System in Balance bleibt und das Ziel einer guten, nachhaltigen Jugendarbeit erreicht wird.
Ein Schwerpunkt des Werks- und Personalbereich in diesem System ist dabei die Begleitung und Beratung von Gremien sowie ehren- und hauptamtlichen Einzelpersonen. Diese Begleitung und Beratung geschieht in Form von Zielfindungs- und Strukturklärungsprozessen, die unterstützt und moderiert werden. Dazu gehört auch die Beratung bei Stellenwechseln und Neuanstellungen, sowie die Begleitung und Hilfe zur Klärung von Konflikten.
Die Beratung orientiert sich an den Grundlagen systemischer Organisationsentwicklung, die von dem Anliegen getragen wird, gemeinsam nachhaltig gute und zukunftsorientierte Lösungen zu finden.
Die geistliche Begleitung hat das Anliegen, miteinander einen Weg zu gehen, auf dem sich der Glaube an Jesus Christus vertieft. Im Hören auf Gott stellen wir uns auch die Frage nach unserem Auftrag.
Weitere Aufgaben des Werks- und Personalbereichs sind die Beratung von Anstellungsträgern, Einzel- sowie Teamberatungen und die Vertretung der Hauptamtlichen des EJW sowie des Werkes an sich in Gremien der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Du arbeitest in deiner Gemeinde, deiner Jugendarbeit oder deinem CVJM ehrenamtlich mit? Die Arbeit macht dir Spaß und du könntest dir vorstellen, das beruflich zu machen? Dann herzlich willkommen beim vielleicht schönsten Beruf der Welt. Unterwegssein mit jungen Menschen, sie in ihrer Persönlichkeits- und Glaubensentwicklung begleiten, auf Freizeiten so manches Abenteuer gemeinsam bestehen, von Jesus Christus weitersagen. Das alles erwartet dich im Beruf als Jugendreferentin und Jugendreferent. Und wenn hier von Beruf die Rede ist, dann ist im besten Sinne die Berufung mitgedacht. Gott selbst beruft immer wieder Menschen in seinen Dienst und tut das auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Aber er beruft keine Superhelden, sondern ganz normale Menschen. Es braucht die Aufforderung: „Genau du wirst gebraucht. Lass dich ausbilden und einsetzen!“
In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg arbeiten Jugendreferentinnen und Jugendreferenten als Diakoninnen und Diakone. Sie haben damit Anteil an dem einen Amt, das in Wort und Tat die gute Nachricht von Jesus Christus in all seinen Dimensionen kommuniziert.
Was den Beruf der Jugendreferentin / des Jugendreferenten im Besonderen ausmacht, hat der Jugendreferentinnen- und Jugendreferentausschuss wie folgt formuliert:
Jugendreferentinnen und Jugendreferenten arbeiten in einem Werk von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, das „selbständig im Auftrag des Landeskirche“ arbeitet. Dieser Auftrag orientiert sich an den Zielen des EJW und heißt für uns: Wir wollen junge Menschen in ihrer Lebenswelt erreichen und sie für Jesus Christus gewinnen, mit ihnen Glauben und Leben gestalten, sie zur Verantwortung befähigen und Verantwortliche begleiten. Wir schaffen die dazu notwendigen Rahmenbedingungen und ermöglichen dadurch evangelische Jugendarbeit.
Jugendreferentinnen und Jugendreferenten haben eine missionarisch-diakonische Grundhaltung und sind Zeugen der Liebe Gottes, die in Jesus Christus sichtbar wurde. Persönlicher Glaube an Jesus Christus ist deshalb Voraussetzung für den Dienst als Jugendreferentin und Jugendreferent.
Jugendreferentinnen und Jugendreferenten sind Angestellte im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mit Rechten und Pflichten. Sie bilden eine Berufsgruppe im Diakonat. Sie sind dienstrechtlich meist dem Dekan / der Dekanin unterstellt (Dienstaufsicht). Zugleich sind sie in einem Werk tätig, in dem ehrenamtliche Mitarbeitende die inhaltliche Verantwortung tragen. Diese sind für die Fachaufsicht verantwortlich.
Jugendreferentinnen und Jugendreferenten arbeiten in folgenden Arbeitsfelder:
Jugendreferentinnen und Jugendreferenten beteiligen sich am Verkündigungsauftrag der Kirche Jesu Christi. Zum Verkündigungsauftrag in einer sich ständig wandelnden Gesellschaft gehören Verkündigung in Wort, Tat und Seelsorge.
Das pädagogische Handeln orientiert sich am Evangelium, der Situation von Kindern, Jugendlichen und Jungen Erwachsenen in ihrem sozialem Umfeld und den dort gegebenen Möglichkeiten, Grenzen, Widerständen und Benachteiligungen. Durch diakonisches Handeln wollen wir mit Hilfeleistungen an jungen Menschen materielle und leibliche, seelische und geistliche Not abwenden oder mindern.
Dieser Bereich umfasst die Organisation von Veranstaltungen, Freizeiten und Gremienarbeit. Darüber hinaus können Bereiche wie die Leitung einer Geschäftsstelle, Öffentlichkeitsarbeit, Finanz oder Personalverantwortung gehören.
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterförderung ist eine grundlegende Aufgabe für Jugendreferentinnen und Jugendreferenten. Zu diesem Praxisfeld gehören u. a. Gewinnung, Beauftragung, Schulung und Anerkennung von Ehrenamtlichen, beratende und seelsorgerliche Begleitung Einzelner, Begleitung von ehrenamtlich geleiteten Freizeiten, Aktionen und Gremien.
Jugendreferentinnen und Jugendreferenten teilen mit Kindern, Jugendlichen und Jungen Erwachsenen ihr Leben und ihr Christsein. Dies geschieht auf Freizeiten, in Jugendgottesdiensten, bei Glaubenskursen, Aktionen, Bildungsveranstaltungen, in Gruppen, Projekten, Angeboten der offenen Arbeit und durch persönliche Beratung und Seelsorge.
Im Folgenden findest du Informationen zu möglichen Ausbildungswegen und zu den landeskirchlichen Anstellungsverhältnissen. Gerne berät dich Jan Bechle: jan.bechle@ejwue.de
Unten stehend sind alle Informationen rund um die Ausbildung zur Diakonen / zum Diakon zusammengefasst. Viele weitere nützliche Daten und Fakten finden sich zudem auf der Website der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Informationen zum Ausbildungsziel sowie zu Ausbildungsgängen für Diakoninnen und Diakone finden sich im Auszug aus §3 des Diakonengesetzes der Württembergischen Landeskirche:
(1) Ziel der Regelausbildung ist es, dem Diakon/der Diakonin das erforderliche Fachwissen zu vermitteln. Das geschieht durch eine kirchlich geordnete, theologische als auch durch eine staatlich anerkannte, soziale, pflegerische oder pädagogische Ausbildung.
(2) …
(3) Die Regelausbildung zum Diakon/zur Diakonin besteht aus der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung an der Evangelischen Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg, […] mit Sitz in Ludwigsburg.
(4) Der Regelausbildung nach Absatz 3 gleichgestellt ist eine Ausbildung bei einer anderen diakonisch-missionarischen Ausbildungsstätte, die von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg anerkannt worden ist, nach Abschluss eines Anerkennungsjahres, das den landeskirchlichen Richtlinien entspricht, und einer berufsbegleitenden Aufbauausbildung, die mit der zweiten Dienstprüfung endet. […]
(5) Der Regelausbildung nach Absatz 3 ist ebenfalls gleichgestellt das abgeschlossene Studium im theologisch-religionspädagogischen oder diakonisch-sozialpädagogischen Fachbereich an einer Evangelischen Fachhochschule einschließlich der Praxissemester nach einjähriger Tätigkeit in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Evangelische Hochschule Ludwigsburg, Hochschule für Soziale Arbeit, Religionspädagogik und Diakonat
Unterweissach, Evangelische Missionschule*
Johanneum, Evangelistenschule Wuppertal*
CVJM Hochschule Kassel
Liebenzeller Mission, Missionsseminar und Bibelschule*
Evangelische Hochschule Freiburg, Studiengang Bachelor Religionspädagogik / Gemeindediakonie mit Doppelqualifikation BA Soziale Arbeit
Adelshofen, Theologisches Seminar*
Malche, Bildungscampus: Fachschule für Sozialpädagogik, Theologisches Seminar. Porta Westfalica*
St. Chrischona, Theologisches Seminar St. Chrischona*
MBS Bibelseminar, Fachschule für Sozialpädagogik. Seminar für Gemeindepädagogik. Marburg
* Um der Regelausbildung gleich gestellt zu werden, braucht es nach Abschluss eines Anerkennungsjahres die berufsbegleitende Aufbauausbildung, die mit der zweiten Dienstprüfung endet.
Die Bestimmungen für die Fortbildung von Diakoninnen und Diakonen in den ersten Dienstjahren gelten für Absolventen und Absolventinnen von Evangelischen Hochschulen und Fachhochschulen, die ins Amt des Diakons/der Diakonin gemäß § 3 Abs. 3 und 5 Diakonen- und Diakoninnengesetz berufen sind oder werden. Sie gelten außerdem für Absolventen und Absolventinnen anerkannter diakonisch-missionarischer Ausbildungsstätten gemäß § 3 Abs. 4 Diakonen- und Diakoninnengesetz.
Die Aufbauausbildung wird im Auftrag des Evangelischen Oberkirchenrats vom Zentrum Diakonat durchgeführt. Sie ist eine zweijährige berufsbegleitende Qualifikation für angehende Diakoninnen und Diakone im Bereich Gemeindediakonie und Jugendarbeit. Zuvor haben sie eine Ausbildung bei einer von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg anerkannten diakonisch-missionarischen Ausbildungsstätte abgeschlossen sowie ihr Anerkennungsjahr absolviert oder sie werden über einen Quereinstieg zugelassen. Alle Informationen zur Aufbauausbildung finden sich auf der Website des Zentrum Diakonat.
Die Evangelische Hochschule Ludwigsburg bietet Masterstudiengänge in Religionspädagogik, Soziale Arbeit, Diakoniewissenschaft, Europäischer Masterstudiengang Diakonie und Organisationsentwicklung an.
Informationen rund um das Theologiestudium finden sich auf der Website der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Interessenten für den Beruf des Religionslehrers am Gymnasium oder des Pfarrers / der Pfarrerin sind eingeladen zur jährlich stattfindenden Info-Tagung Theologiestudium.
Darüber hinaus besteht für bewährte Diakoninnen und Diakone die Möglichkeit über die „Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst(BAiP)“ sich in einer zweieinhalbjährigen Fortbildung für den Beruf des Pfarrers weiterzuqualifizieren. Dem BAiP geht ein umfangreiches Vorschlags- und Aufnahmeverfahren voraus. Weiterführende Informationen sind hier zu finden.
Bei Interesse kann gerne Kontakt mit Jan Bechle aufgenommen werden: jan.bechle@ejwue.de
Wenn du in den Beruf der Jugendreferentin / des Jugendreferenten reinschnuppern möchtest, dann bietet der Freiwilligendienst dafür eine herausragende Möglichkeit. Du hast die Chance für ein Jahr in einem Bezirksjugendwerk, einem CVJM oder einer Kirchengemeinde Jugendarbeit aktiv mitzugestalten. Dabei wirst du in aller Regel von einem erfahrenen Hauptamtlichen angeleitet, kannst dich in dieser Zeit ausprobieren und einen Blick „hinter die Kulissen“ werfen. Neben allem persönlichen Gewinn ist ein FSJ / BFD bei vielen Ausbildungen Zulassungsvoraussetzung.
Du hast als Jugendreferentin / Jugendreferent von einem Gebiet einer anderen Landeskirche nach Württemberg gewechselt oder stehst kurz davor? Dann herzlich willkommen im „Ländle“. Wir freuen uns sehr, dass Du nun Teil des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg bist bzw. wirst!
Wie jeder Jugendverband und jede Landeskirche haben auch das EJW und die Ev. Landeskirche in Württemberg ihre Besonderheiten, die wir dir im Folgenden gerne näher bringen wollen.
Eine der größten Besonderheiten unserer Jugendarbeit ist die sogenannte „Schwabenformel“. In der Neuordnung der Jugendarbeit nach dem Zweiten Weltkrieg hat der damals zuständige Oberkirchenrat es wie folgt formuliert: Die Jugendarbeit solle „selbständig im Auftrag der Landeskirche Jugendarbeit betreiben. In, mit aber nicht unter der Landeskirche.“ Dieses selbständig im Auftrag findet seinen Ausdruck in vielen Besonderheiten innerhalb des EJW. So ist z.B. die Fachaufsicht über die Jugendreferentinnen und Jugendreferenten an den jeweils zuständigen Bezirksarbeitskreis (BAK) delegiert und wird somit in der Regel von Ehrenamtlichen ausgeübt. Der BAK legt gemäß der Bezirksrahmenordnung (BRO) auch die Dienstaufträge der Hauptamtlichen fest. Den Versuch einer grafischen Darstellung findest du ganz oben auf unserer Seite.
Hast du deine Ausbildung an einer in Württemberg anerkannten Ausbildungsstätte absolviert, dann bist du bestens gerüstet, um bei uns durchzustarten. Wenn du deinen Abschluss an einer Ev. Hochschule mit doppeltem Bachelor in Theologie (Religion- / Gemeindepädagogik) und Sozialer Arbeit gemacht hast, kannst du nach einjähriger Tätigkeit direkt in den Diakonat in Württemberg eingesegnet werden. Stammt dein Abschluss von einer diakonisch-missionarischen Ausbildungsstätte, dann ist dieser nach der berufsbegleitenden zweijährigen Aufbauausbildung dem Doppelbachelor gleichgestellt.
Solltest du in deiner Landeskirche schon so etwas ähnliches wie eine Aufbauausbildung absolviert haben, müssen wir das genauer anschauen und prüfen, inwieweit das anerkannt werden kann. In manchen Fällen kann es leider bedeuten, dass du die Aufbauausbildung erneut durchlaufen musst. Kontaktiere bei Fragen gerne Jan Bechle: jan.bechle@ejwue.de
Der JRA (Jugendeferentinnen- und Referentenausschuss) ist das Gremium der Vertreterinnen und Vertreter der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten. Er ist dem Forum der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten sowie dem Vorstand des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg verantwortlich. Den Rahmen für die Arbeit des JRA bildet dessen Ordnung. Sie bildet die Grundlage dafür, berufsständische Fragen zu bearbeiten und voranzutreiben sowie im Miteinander von JRA und Vorstand im EJW gemeinsam Verantwortung zu tragen.
Der JRA berät und erarbeitet Vorschläge und Empfehlungen, insbesondere über:
Zu den Aufgaben des JRA gehören außerdem:
Das Forum der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten (JRA-Forum) kommt zwei Mal im Jahr für einen Tag zusammen, um grundlegende, berufsständische Angelegenheiten zu behandeln – im Frühjahr im Rahmen des Konvents, im Herbst im Rahmen der Studientage.
Jugendreferentinnen und Jugendreferenten in Württemberg arbeiten gut vernetzt. Aber nicht nur bei Konvent und Studientagen im Frühjahr und Herbst tauschen wir uns zu fachlichen Themen aus. Unter dem Jahr gibt es verschiedene selbstorganisierte Gruppen. Ihr findet nachfolgend die Themen und die jeweiligen Ansprechpartner.
Kollegialer Beratung und Vernetzung für hauptamtlich Verantwortliche in der Freizeitarbeit
Die Treffen der hauptamtlich Verantwortlichen in der Freizeitarbeit drehen sich rund um den Austausch über Fragen und Herausforderungen zum Thema Freizeiten. Es werden Lösungen für Probleme und Herausforderungen gesucht, beraten und Tipps ausgetauscht.
Das Zeitfenster: 1 – 1,5 Stunde
Die Themen: (nach Bedarf)
Die Treffen finden per Zoom Meeting statt. Termine und Aufnahme in den Mailverteiler über die Ansprechpersonen.
Ansprechpersonen: Simone Gugel, Nicole Schnaars, Cyrill Schwarz
Beim Austausch zum Thema rassismussensible Jugendarbeit wird die kirchliche Jugendarbeit im Land aus einer rassismuskritischen Perspektive betrachtet. Wir sind eine Weggemeinschaft im rassismuskritischen Lernprozess, bilden uns im Miteinander und beraten uns gegenseitig. Wir suchen miteinander nach Wegen unser angeeignetes Wissen in die Praxis zu bringen. Dabei wird gemeinsam über Angebote der Rassismussensibilisierung für Jugendliche sowie Kolleginnen und Kollegen nachgedacht und diese umgesetzt. Wir vernetzen uns darüber hinaus mit rassismuskritischen Akteueren in Württemberg. Ziel ist es, dazu beizutragen, dass kirchliche Jugendarbeit sicherer für negativ von Rassismus betroffene Menschen wird.
Die Treffen finden alle vier bis acht Wochen – je nach Bedarf und Verfügbarkeit – über Zoom statt.
Ansprechperson: Barbara Matt
„Wir leben nicht mehr in einem abgeschlossenen und unangefochtenen religiösen und konfessionellen Raum, sondern in der Vielfalt einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft.“ Mit dieser Feststellung beschrieb Landesbischof Frank Otfried July im März 2016 eine zentrale Herausforderung für die evangelische Kirche der Gegenwart und Zukunft. Dieser Herausforderung muss sich auch die evangelische Jugendarbeit stellen, denn sie will Kindern und Jugendlichen in ihren Lebenswelten begegnen.
Deshalb sollen in allen Bezirken Württembergs MIB (Migrationsbeauftragte) beauftragt werden. Sie arbeiten mit den EJW-Landesreferent:innen für Interkulturelle Öffnung zusammen.
Begründung der Arbeit
Die Arbeit der MIB orientiert sich an der Erklärung der Delegiertenversammlung des EJW vom 04.06.2016 „Christliche Jugendarbeit in einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft“. In der Erklärung heißt es: „Wir nehmen wahr, dass zunehmend mehr Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten mit uns leben. Sie finden aber oft keinen Zugang zu den Gruppen unserer Jugendarbeit und die Angebote erreichen sie nicht. Wir wollen, dass alle jungen Menschen in unserer Gesellschaft an den Angeboten unserer Jugendarbeit teilhaben können, und fragen deshalb, wie eine interkulturelle Öffnung der Jugendarbeit aussehen kann.“
Inhalte der Arbeit
Die MIB sind Ansprechpersonen im Kirchenbezirk für Fragen der interkulturellen Jugendarbeit.
Rahmenbedingungen der Arbeit
Ansprechperson: Yasin Adigüzel
Etwa zweimal im Jahr treffen sich alle KonfiCamp-Verantwortlichen oder die, die es werden möchten, online zu einer Austauschrunde über KonfiCamps. Es geht darum, gemeinsam voneinander zu hören, miteinander die Herausforderungen und Chancen zu teilen und an Themen weiterzudenken, wo die Unterstützung von Konficamp-Expert:innen, also den/der Verantwortlichen, hilfreich sein kann. Du kannst auch eigene Themen mitbringen.
Ansprechpersonen: Christoph Schneider, Nina Waldminghaus
Auch wenn wir vor Ort häufig Einzelkämpfende sind, sind wir nicht alleine. Unser kollegialer Austausch Familienarbeit dient dazu, von anderen zu hören oder eigene Themen einzubringen. Denn mit manchen Themen haben andere Kollegen und Kolleginnen schon Erfahrungen gemacht. Auch bei neuen Themen denken wir gemeinsam weiter. Egal, wie groß dein Stellenanteil Familienarbeit ist – du bist herzlich willkommen.
Wir treffen uns in der Regel montags 9.30-11.00 Uhr über Microsoft Teams. Termine machen wir gemeinsam aus.
Ansprechpersonen: Lars Wittek (lars.wittek@elkw.de) und Maike Hinze (maike.hinze@elkw.de).
Informationen zu Konventen, Studientagen und weiteren Veranstaltungen und Angeboten für Hauptamtliche sowie weitere hilfreiche Details finden sich im internen Bereich.
Sie sind hauptamtlich in der Jugendarbeit tätig? Dann fordern Sie Ihre Zugangsdaten an: wup@ejwue.de
Jugendreferentinnen und Jugendreferenten gehören innerhalb der Württembergischen Landeskirche in das Diakonat. Anstellungsfähigkeit, Dienstordnungen, Regelungen zur Aus- und Weiterbildungen etc. sind im Diakoninnen- und Diakonengesetz vom 23. Oktober 1995 geregelt. Die Dienstordnung für Diakoninnen und Diakone der Berufsgruppe Jugendreferentinnen/ Jugendreferenten findet sich in der Anlage 3a des Diakoninnen- und Diakonengesetzes.
Für Hauptamtliche in der Jugendarbeit gilt wie für alle Arbeitnehmer das Arbeitsrecht. Als kirchliche Angestellte gilt für sie zudem die Kirchliche Angestellungsordnung (KAO). Ergänzungen zur Kirchlichen Anstellungsordnung finden sich zudem auf der Homepage der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung in Württemberg (LAKIMAV). Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD).
Der Diakonen- und Diakoninnentag ist ein beratendes landeskirchliches Gremium, das sich aus den sechs Berufsgruppen und den vier Gemeinschaften im Diakonat sowie den ständigen Gästen zusammensetzt. Die Beauftragung leitet sich vom Diakonenrecht §11 vom 22. Oktober 1995 ab. Das nach dem Gesetz bestehende Recht der Anhörung haben die Gemeinschaften dem Diakonen- und Diakoninnentag übertragen. Aus der Amtsverpflichtung ergeben sich die grundsätzlichen Aufgaben und Herausforderungen zu denen der Diakonen- und Diakoninnentag Stellung nimmt, Positionspapiere erarbeitet und sich dadurch für eine zukunftsfähige Ausgestaltung einsetzt.
Rund 31 Millionen Menschen sind in Deutschland in einem Ehrenamt tätig und engagieren sich auf diese Weise in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl der Gesellschaft – und das auf unterschiedlichste Weise. Das Ehrenamt bietet zahlreiche Möglichkeiten, in welchen eine jede helfende Hand das Zusammenleben der Gesellschaft bereichern kann. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann auf diese Weise Hilfe und Unterstützung für ganz unterschiedliche Lebenssituationen bedeuten. Das Ehrenamt ist eine starke Schulter der Gesellschaft und das merkt man auch im Evangelischen Jugendwerk in Württemberg, wo vielerlei Aufgaben durch ehrenamtliches Engagement gestützt und ermöglicht werden. Allen ehrenamtlich Engagierten stehen Beratungsangebote, sowie Begleitung und Fortbildungen zur Verfügung.
Beratungsangebot in strukturellen Fragen
Vorständen, Bezirksarbeitskreisen (BAK), Ausschüssen, Teams und auch einzelnen Mitgliedern dieser Gruppen bieten wir nach Möglichkeit Einzel- oder Gruppenberatungen an. Beratungen gibt es zu folgenden und weiteren Schwerpunkten:
Kollegiale Beratung für Hauptamtliche
Kollegiale Beratung ist ein Instrument, das sich aus Gesprächen und Erfahrungen in verschiedenen Zusammenhängen entwickelt hat. Es bietet die Chance im gemeinsamen Gespräch aktuelle Fragen und Erfahrungen zu reflektieren und miteinander nach Ideen und Lösungen zu suchen.
Kollegiale Beratung ist eine Möglichkeit, außerhalb des eigenen Umfeldes mit Kolleginnen und Kollegen über verschiedene Fragestellungen ins Gespräch zu kommen. Die Tage beginnen mit einer Bibelarbeit und einer Phase, in der wir uns gegenseitig Anteil geben, an dem, was uns gerade beschäftigt. Dann werden wir die Themen sammeln und miteinander bearbeiten.
Kollegiale Beratung für Fachaufsichtsführende
Fachaufsichtsgespräche dienen der Begleitung der Hauptamtlichen und der Reflexion der konkreten Aufgaben innerhalb eines Dienstauftrages. Haltungen, Rahmenbedingungen und Persönlichkeitsprofile kommen in diesen Gesprächen ständig zum Tragen. Es entstehen aber auch Fragen und in Konfliktfällen ist es nicht immer einfach, diese Leitungsaufgabe zu gestalten. Kollegiale Beratung ist ein Instrument, die Erfahrungen anderer zu nutzen und sich durch Reflexion der gemachten Erfahrungen weitere Kompetenzen zu erwerben. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Gestaltung der Arbeit jeweils beauftragter Personen im Hinblick auf die Erfüllung der Ziele für die Jugendarbeit:
Kollegiale Beratung für Fachaufsichtsführende ist ein Angebot, Fragen und Erfahrungen der Fachaufsichtsgespräche zu reflektieren und sich der Frage zu widmen, wie diese zielorientiert gestaltet werden können. Die Arbeitshilfe Fachaufsicht ist per E-Mail bestellbar. Kontakt: wup@ejwue.de
Bezirksarbeitskreis-Forum
Innehalte und Erfahrungen reflektieren, nächsten Schritte planen und Ziele neu vereinbaren sind Grundpfeiler von Klausurtagungen, die sich manche Gremien im Laufe eines Jahres gönnen. Teilnehmen können ca. fünf BAK. Begegnung, Austausch sowie eine gemeinsame Bibelarbeit bilden das Rahmenprogramm des BAKForum. Daran anschließend berät jedes Gremium seine jeweilige Tagesordnung. Auf Wunsch stehen Moderatorinnen und Moderatoren für diese Prozesse zur Verfügung.
Die Tagung beschließen wir mit einem Sendungsgottesdienst.
Bezirkskontakttreffen
„Ein BKT ist eine Art Unternehmensberatung – und das völlig kostenlos, ohne teure Beraterhonorare“. (Christian Hühn, BAK-Vorsitzender ejw-Künzelsau).
Mit den Bezirkskontakttreffen wollen wir von der Landesstelle Bezirke unterstützen, sich den Zukunftsfragen zu stellen, Netzwerke zu knüpfen und sie so in ihrer konkreten Arbeit stärken und fördern. Über 20 Bezirksjugendwerke haben seit 2009 dieses Angebot genutzt.
Geistliche Begleitung
In Zeiten von Umbrüchen und Neuorientierungen kann geistliche Begleitung hilfreich sein. Gespräche und geistliche Übungen helfen dabei, eine innere Orientierung dessen zu gewinnen, was unser Leben und unsere Arbeit trägt.
Supervision für Ehrenamtliche
Der Landesjugendplan fördert Supervisionsangebote für Teams. Supervision dient zur Klärung innerhalb von Veränderungsprozessen und Konflikten. Ausgebildete Supervisorinnen und Supervisoren gestalten diese Prozesse.
Leitungsakademie
Diese Langzeitfortbildung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht die Erweiterung und Vertiefung von Leitungskompetenzen. Schwerpunkte sind u. a. die Reflexion von Leitungserfahrung, des Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vertiefung geistlichen Lebens.
Qualifiziert und reflektiert leiten – Coaching für gewählte Vorsitzende
Leitungserfahrungen reflektieren und Leitungskompetenzen erweitern ist das Ziel des Gruppencoachings für Vorsitzende in Orts- und Bezirksjugendwerken sowie CVJMs.
In einer Gruppen von sechs Personen finden sechs Treffen statt, in denen unter professioneller Begleitung Themen der Leitungserfahrung besprochen und reflektiert werden.
Die Treffen finden in der Landesstelle des EJW in Stuttgart-Vaihingen statt und werden von einer ausgebildeten Supervisorin begleitet. Die Kosten über nimmt die Landeskirche. Die maximale Teilnehmendenzahl liegt bei fünf Personen. Sollten sich mehr Personen für das Angebot interessieren, werden weitere Gruppen angeboten
Mentoring für neugewählte Vorsitzende
Nicht nur vorgeschlagen und gewählt, sondern gut begleitet werden um in die neue Aufgabe hineinzufinden. Das ist das Ziel unseres Angebotes. Mit diesem Service bieten wir neugewählten Vorsitzenden die Begleitung durch erfahrene Mitarbeitende in der Zeit des Einarbeitens in eine neue Leitungsaufgabe an.
Gedacht ist an regelmäßige Gespräche im Abstand von vier bis sechs Wochen, in denen alle aktuellen Fragen besprochen und diskutiert werden können. So multiplizieren sich gemachte Erfahrungen und ermöglichen „Einsteigerinnen und Einsteigern“ ein gutes Hineinfinden in die neuen Herausforderungen.
Vorsitzendenwechsel
Sind Sie Vorsitzende oder Vorsitzender im Evangelischen Jugendwerk oder CVJM und wir wissen es nicht? Neue Vorsitzende bekommen einen Begrüßungsbrief und werden im unter uns veröffentlicht. Das gilt auch für ausgeschiedenen Vorsitzende.
Bitte teilen Sie wup@ejwue.de jeden Vorsitzendenwechsel mit, damit wir auf dem Laufenden sind – vielen Dank!