Die Beteiligung von evangelischen Kirchengemeinden kann die Ganztagesbetreuung um eine wichtige Dimension erweitern.
Alle Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 in eine Grundschule eintreten, haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Diesen Anspruch haben Städte, Gemeinden und Landkreise zu verwirklichen. Damit das gelingt, werden viele Kommunen mit verlässlichen Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen kooperieren. Ziel ist nicht nur, die Zahl der verfügbaren Betreuungsangebote zu erhöhen, sondern auch die Vielfalt der Angebote.
„Kirche will“, so Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami, Leiterin des Bildungsdezernats der württembergischen Landeskirche, „bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs einen wichtigen Beitrag leisten. Um die Arbeit vor Ort zu unterstützen, hat mein Dezernat Bildung, Schule, Diakonat die Orientierungshilfe Guter Ganztag erstellt.“ Die Orientierungshilfe zeigt, dass der „Gute Ganztag“ als ganzheitliches Bildungs- und Betreuungsangebot über den klassischen Schulunterricht hinausgeht. Ziel der kirchlichen Angebote im Rahmen der Ganztagesbetreuung ist es, Kindern und Jugendlichen ein strukturiertes, förderndes und unterstützendes Umfeld zu bieten, das Lernen, Freizeit und soziale Interaktion miteinander verbindet. Dabei berücksichtigt der „Gute Ganztag“ die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und orientiert sich an den Prinzipien der Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und der individuellen Förderung. Die Orientierungshilfe und weitere Informationen stehen unter www.futorum.net/guterganztag zur Verfügung.
„Unsere Kirchengemeinden und unsere evangelische Jugendarbeit“, ergänzt Rivuzumwami, „haben viel Erfahrung in der Bildungs- und Betreuungsarbeit, etwa durch Kirche mit Kindern, Kindergärten, Kinder- und Jugendgruppen oder Ferienfreizeiten. Diese wollen wir in die Ganztagesbetreuung einbringen.“
Folgende Möglichkeiten bieten sich an: Kirche kann im Rahmen der Ganztagesbetreuung religiöse und ethische Bildung anbieten, die Kindern Orientierung und Werte vermittelt. Dabei ist die Ferienbetreuung im Blick, die Familienbildungsarbeit kann einen Beitrag leisten, um Familien in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen. Zudem bietet Kirche Räume für Begegnung, die den Alltag bereichern und spirituelle Erfahrungen ermöglichen. Rivuzumwami macht deutlich: „Die vielfältige Beteiligung von evangelischen Kirchengemeinden kann die Ganztagesbetreuung um eine wichtige Dimension erweitern, indem spirituelle Themen in einer offenen und inklusiven Weise eingebracht werden.“
Das Thema ist für die Landespolitik wichtig. Aus diesem Grund hat der Städtetag auf der diesjährigen Didacta einen Ganztagesbetreuungskongress durchgeführt. An diesem haben die Evangelische Landeskirchen in Württemberg und in Baden sowie die Diözese Rottenburg-Stuttgart und die Erzdiözese Freiburg als Partnerorganisationen teilgenommen. Rivuzumwami macht deutlich: „Wir vier Kirchen wollen für die Kommunen ein verlässlicher und qualitativ hochwertiger Partner bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs sein. Dadurch wollen wir das Themenspektrum ausweiten und somit einen Beitrag leisten, dass Kinder und ihre Bedürfnisse in der Mitte stehen.“
unter uns 1/2025 – EINFACH MAL MACHEN. Jugendarbeit gestalten
Im Februar 2025 hat der EJW-Weltdienst die Mitglieder der Länder- und Projektausschüsse zum Klausurwochenende eingeladen. In den anderthalb Tagen im Bernhäuser Forst sollte es darum gehen, sich kennenzulernen, zu erfahren was die anderen Ausschüsse bewegt und ins Gespräch zu kommen.
Peter Huber, langjähriges Mitglied im Nigeria-Ausschuss, empfand in den beiden Tagen vor allem den persönlichen Austausch aber auch die thematische Beschäftigung als wertvoll. Außerdem teilt er folgende Eindrücke vom Wochenende:
Bereits der bunt dekorierten Tagungsraum war gleich zu Beginn der Klausur, so etwas wie die „Eintrittskarte“ in die Vielfalt der Weltdienstarbeit. Share & Pray war das Thema vom Freitagabend.
Durch Kurzberichte aus den jeweiligen Länder- und Projektausschüssen wurden wir abgeholt und hineingenommen in die aktuellen Situationen der Partnerländer. Wie gut, dass wir die teilweise bedrückenden Erzählungen und Schwierigkeiten, aber auch die erfrischenden Eindrücke miteinander im Gebet und im Singen vor Gott bringen konnten.
Am Samstagvormittag gab es einen interessanten und kurzweiligen Impuls von Linda Gugelfuß zum Thema Wirkungsorientierung und wie diese für die praktische Arbeit genutzt werden kann.
Am Samstagnachmittag stand als letzter Punkt die Besprechung in den eigenen Ausschüssen auf der Tagesordnung. Neben verschiedenen Absprachen rund um die vakante Stelle der hauptamtlichen Person ging es vor allem um die anstehende Märzreise. Eine vierköpfige Gruppe wird für ca. 10 Tage nach Nigeria reisen und die Partner besuchen. Wir wünschen der Reisegruppe alles Gute und Gottes Segen!
In February 2025, the EJW World Service has called members of the country and project committees to a conference weekend. During the one and a half days in Bernhäuser Forst (a house of the ejw close to Stuttgart), the aim is to get to know each other, find out what moves the other committees and talk to each other.
Peter Huber, a long-term member of the Nigeria Committee, found the two days to be particularly valuable for personal dialogue as well as thematic discussions. He also shares the following impressions of the weekend:
Right at the start of the meeting, the colourfully decorated conference room was something of an ‘entry ticket’ to the diversity of world service work. Share & Pray was the theme of Friday evening.
Short reports from the various country and project committees gave us an insight into the current situations in the partner countries. How good that we were able to bring the sometimes troubling stories and difficulties, but also the refreshing impressions, before God together in prayer and singing.
On Saturday morning, Linda Gugelfuß gave an interesting and entertaining talk on the topic of impact orientation and how this can be used for practical work.
On Saturday afternoon, the last item on the agenda was a meeting of the individual committees. In addition to various agreements regarding the vacant position of the full-time staff member, the main topic was the upcoming trip in March. A group of four will be travelling to Nigeria for around 10 days to visit the partners. We wish the travelling group all the best and God’s blessing!
Christliche Jugendverbände und Jugendwerke in Baden-Württemberg rufen zur Teilnahme an Bundestagswahl auf
Die Jugendverbände und Jugendabteilungen der vier großen Kirchen in Baden-Württemberg beziehen in der Woche vor der Bundestagswahl gemeinsam Stellung: Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Freiburg, der BDKJ/Bischöfliche Jugendamt Rottenburg-Stuttgart, die Evangelische Jugend Baden und das Evangelische Jugendwerk in Württemberg rufen dazu auf, sich aktiv für Demokratie einzusetzen und an der kommenden Wahl teilzunehmen.
„Als christliche Jugendarbeit setzen wir uns dafür ein, dass das Miteinander in unserer Gesellschaft von Menschenwürde, Nächstenliebe und Zusammenhalt geprägt ist. Deshalb positionieren wir uns entschieden gegen jede Form von Extremismus und menschenfeindlicher Politik. Jegliche Zusammenarbeit mit extremistischen Parteien und Gruppen ist mit den Werten unserer Jugendarbeit, den Beschlüssen unserer Verbände und den christlichen Grundsätzen nicht vereinbar.“, erklärt Raphael Würth, BDKJ-Diözesanleiter in der Erzdiözese Freiburg
Demokratische Verantwortung über alle Themen hinweg wahrnehmen
Neben den aktuellen Debatten, die stark von migrationspolitischen Themen geprägt sind, dürfen zentrale gesellschaftliche Anliegen nicht aus dem Blick geraten. Sozialpolitik, Klimagerechtigkeit und jugendgerechte Themen sind für die Zukunft der Gesellschaft von großer Bedeutung. Deshalb unterstützen die kirchlichen Jugendorganisationen Kampagnen wie „Generation Jetzt!“ sowie „Für alle. Mit Herz und Verstand“, um die Anliegen junger Menschen stärker in den politischen Fokus zu rücken.
„Unsere Gesellschaft braucht junge Stimmen, die sich für eine gerechte und nachhaltige Zukunft einsetzen. Demokratie lebt von Beteiligung – und jede Stimme zählt“, betont Anika Müller, Vorsitzende der Evangelischen Jugend Baden.
Die Jugendverbände der Kirchen in Baden-Württemberg rufen Menschen über alle Parteigrenzen hinweg auf, bei der Bundestagswahl ein starkes Zeichen für eine gerechte Gesellschaft zu setzen und extremen Strömungen keinen Raum zu lassen.
Eine Sammlung von Informationen und Links für die Möglichkeit zur persönlichen Willensbildung in Bezug auf die Bundestagswahl 2025 bietet folgender Artikel:
Shukran min kul lil kalb – Hab Dank von Herzen, Herr“ – so klang es zweisprachig im Gemeindehaus Walheim, das in sudanesischen EJW-Kreisen so geliebte Lied!
Der Länderausschuss Sudan/Südsduan hatte am 14. Februar zu einem Kochabend eingeladen. Eine Sudanesin mit Wurzeln aus Khartoum und Juba betreute bei der Auswahl der Gerichte und später dann auch beim WÜRZEN! Einfach lecker!
Während des Nachtisches konnten wir in unserer Mitte über Zoom-Konferenz Yasser Omer vom YMCA Port Sudan zuschalten. Er berichtete über das große Menschen-Wirrwarr in den Straßen und auf den Märkten von Port Sudan, die Tumulte durch das Drucken neuer Banknoten und die vielen aufzunehmenden Kinder in der YMCA-Schule. Im Schichtbetrieb werden sie unterrichtet, da nicht genug Klassenräume und Lehrer vorhanden sind.
Mit einer Hoffnungsgeschichte über zwei Schülerinnen, die nach der Schule als Krankenschwestern im Port Sudaner Krankenhaus ihre Ausbildung anfangen konnten, endete unser Interview. In Zeiten von Krieg und nicht-möglichen Reisen ist ein Kochabend eine tolle Gelegenheit, dem Partner zu begegnen, Neues von ihm zu erfahren und dies mit anderen zu teilen.
Weitere Informationen
Projekte im Sudan und Südsudan
Zum dritten Termin der „Together-we-can!“-Veranstaltungsreihe kamen in Walheim über 100 Verantwortliche aus Orten und Bezirken zusammen.
Am 15. Februar 2025 kamen in der Gemeindehalle Walheim (Bezirk Besigheim) über 100 Verantwortliche aus Orten und Bezirken zusammen, um über ihre künftige Zusammenarbeit nachzudenken. Neben Mitgliedern der Bezirksarbeitskreise waren Ortsverantwortliche, CVJM-Vorsitzende sowie Jugendreferentinnen und Jugendreferenten vertreten.
Der Termin in Walheim war der letzte von insgesamt drei Veranstaltungen. Bei den ersten beiden Terminen in Herrenberg und Heidenheim waren bereits fünf Bezirke vertreten. Beim aktuellen Treffen folgten Teilnehmende aus den Bezirken Bernhausen, Besigheim, Esslingen, Freudenstadt, Göppingen, Kirchheim, Marbach und Stuttgart der Einladung des Werks- und Personalbereichs (WuP) des Evangelischen Jugendwerks (EJW).
Grundidee der „Together-we-can!“-Treffen war die schon länger im Raum stehende Frage, wie sich das Miteinander von Bezirken und den in den Bezirken liegenden Orten so gestalten lässt, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besser mit der frohen Botschaft von Jesus Christus erreicht werden können. Unterstützt wurde der WuP bei den Vorbereitungen und der Organisation von einem großen Team aus dem Arbeitsfeld von „Perspektive Entwickeln“ innerhalb des EJW.
Jan Bechle, verantwortlicher Landesreferent des WuP, erzählt begeistert: „Es war faszinierend zu sehen, wie konzentriert und motiviert die Teilnehmenden in Austausch miteinander getreten sind. Toll, dass diese Vernetzungsplattform so genutzt wurde.“
Leitthema des Tages war das Gleichnis vom vierfältigen Ackerfeld – manche Körner fallen auf unfruchtbaren Boden, andere wiederum fallen auf fruchtbaren Boden und bringen 100fach Frucht. So erleben es auch Mitarbeitende in der Jugendarbeit. In verschiedenen Runden und mit wechselnden Konstellationen wurde darüber nachgedacht, wo es im Miteinander Verbesserungspotenzial gibt. Am Ende konnte die Verantwortlichen jedes Bezirks mit konkreten Ideen und Vorsätzen nach Hause fahren. Eine Teilnehmende berichtet: „Wir wollen jetzt die Vernetzung mit unseren Orten neu angehen und als Bezirksarbeitskreis versuchen, einen direkteren Draht aufzubauen, damit wir wissen, wie wir die Jugendarbeiten besser unterstützen können!“
Fachforum Jugendübernachtungshäuser: Ökumenische Kooperation für den Erhalt und Stärkung einer jugendgerechten Infrastruktur
Vertreterinnen, Vertreter und Leitungen der Jugendverbände und Jugendämter der vier Kirchen in Baden-Württemberg, der Selbstversorgungshäuser sowie der Tagungshäuser der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben sich am 12. Februar gemeinsam unter Teilnahme des Landesjugendring Baden-Württemberg und Weibischof Thomas Maria Renz darüber verständigt, wie sie angesichts der sinkenden Zahl an Jugendübernachtungshäusern und dem diesem Trend gegenläufigen steigenden Bedarf an jugendgerechten Übernachtungsmöglichkeiten gemeinsam ökumenisch handeln können.
Ihr Ziel ist in der gemeinsamen Verantwortung für Orte von und für junge Menschen Strategien für den Erhalt und Ausbau von Jugendübernachtungshäusern und Selbstversorgungshäusern zu entwickeln. Denn gemeinsamer Konsens unter den Forumteilnehmenden war, dass diese Einrichtungen entscheidend für die außerschulische Bildung, die Gemeinschaftsbildung und die persönliche Entwicklung junger Menschen sind. „Junge Menschen brauchen Räume, in denen sie sich entfalten können. Jugendübernachtungshäuser und Selbstversorgerhäuser sind somit unverzichtbar für eine jugendgerechte Infrastruktur“, betont Michael Medla, Diözesanleiter des BDKJ und Amtsleiter des Bischöflichen Jugendamts der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Auch Michael Sell, Gesamtleitung der Jugendbildungsstätte Babenhausen unterstreicht in seinem Impulsvortrag das Potential dieser Orte für junge Menschen. „Daher braucht es aus unserer Sicht eine angemessene und flächendeckende Förderung in Baden-Württemberg“, meint Landesjugendreferentin Kerstin Sommer von der Evangelischen Jugend Baden (ejuba). Die kirchlichen Träger suchten in kleinen Gesprächsrunden nach Synergien, um effektiv an einer starken Zukunft der Jugendübernachtungshäuser und Selbstversorgerhäuser zu bauen. Allen Teilnehmenden war klar, dass es ein gemeinsames Vorgehen braucht, um eine jugendgerechte Infrastruktur aufrecht zu halten. „Unsere ökumenische Kooperation ist wichtig, um die jugendpolitische Perspektive im Land zu stärken. Auch darüber hinaus braucht es weitere Partnerinnen und Partner, die sich uns anschließen möchten“, betonen Cornelius Kuttler, Leiter des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg (EJW) und Raphael Würth, Diözesanleiter des BDKJ Freiburg. Interessierte an einem künftigen Austausch und weiteren Informationen können sich per Mail an raeume@bdkj.info wenden.
Bereits seit Ende 2014 ist fraglich, ob bei Gemeinde- und Vereinsfesten Selbstgebackenes, Selbstgebratenes und Selbstgekochtes mit einem Hinweis auf allergieauslösende Inhaltsstoffe gekennzeichnet werden muss. Nachstehend soll etwas Klarheit geschaffen werden.
Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, erfordert der Umgang mit Lebensmitteln in der Jugend- und Gemeindearbeit erhebliche Kenntnisse in Sachen Lebensmittel- und Personenhygiene. Gesetzlich geregelt ist dies v.a. im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV).
Während das IfSG in § 42 die gesundheitlichen Anforderungen an Personen regelt, die mit empfindlichen Lebensmitteln umgehen, bezieht sich die LMHV auf die hygienischen Voraussetzungen, die die Einrichtungen, die Lebensmittel u.a. behandeln und abgeben, zu beachten haben. Dazu gehört auch eine Schulungspflicht gegenüber den Mitarbeitern in Fragen der Lebensmittel- und Personalhygiene.
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der EU fordert in ihrer Ziff.3, dass sichergestellt werden soll, „dass die Verbraucher in Bezug auf die Lebensmittel, die sie verzehren, in geeigneter Weise informiert werden.“
Hier geht es zunächst einmal um die Verpflichtung des Lebensmittelherstellers, bestimmte Pflichtangaben in geeigneter Weise auf dem Produkt anzubringen, Dinge wie Zutaten, Nährstoffe, Mindesthaltbarkeitsdatum usw. So müssen bereits seit 2005 bei verpackten Lebensmitteln solche Zutaten, die besonders häufig Allergien oder andere Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen, extra ausgewiesen werden.
Wo liegt nun aber die Bedeutung für unsere Jugendarbeit? In Artikel 44 in Verbindung mit Artikel 9 Abs.1 Buchstabe c der Verordnung:
Danach gilt die Kennzeichnungspflicht von Allergie und Unverträglichkeiten auslösenden Zutaten nun auch bei „nicht vorverpackter“, also loser Ware.
Wenn nun also die Kirchengemeinde oder der CVJM ein Mitarbeiterfest veranstaltet oder eine sonstige Veranstaltung durchführt, bei der Lebensmittel verkauft werden, und sei es nur das heiße Würstchen oder der selbstgebackene Träubleskuchen, so ist es möglich, dass diese Dinge tatsächlich nach den Vorgaben der Verordnung gekennzeichnet werden müssen. Artikel 13 verlangt die Anbringung der Allergen-Hinweise an gut sichtbarer Stelle, deutlich, gut lesbar, nicht verdeckt und ohne blickablenkendes sonstiges Material.
ABER:
Die Kennzeichnungspflicht richtet sich an den sog. „Lebensmittelunternehmer“, was eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad der Tätigkeit voraussetzt. D. h., Privatpersonen, die gelegentlich Lebensmittel verkaufen, sind nicht von der Kennzeichnungspflicht betroffen. Solange eine ehrenamtliche Tätigkeit diese Schwelle nicht überschreitet, besteht auch keine Kennzeichnungspflicht.
Auch bei den Veranstaltungen unserer Kirchengemeinden, Vereinen und Verbände ist nach unserem Dafürhalten eine „gewisse Kontinuität“ der Tätigkeit und ein „gewisser Organisationsgrad“ in der Regel nicht gegeben.
Unklar ist, wann ein solcher Verkauf als „gelegentlich“ einzustufen ist.
Bei der Entscheidung, ob eine bestimmte Aktivität als unternehmerische Tätigkeit eingestuft wird, berücksichtigen die Behörden die verschiedenen Kriterien im Einzelfall in Kombination.
Nach unserem Dafürhalten dürfte die Kennzeichnungspflicht also dann in unserer Jugendarbeit eine Rolle spielen, wenn der Veranstalter über feste gastronomische Einrichtungen verfügt, bei regelmäßig (d. h., ständig und einer Regel folgend) stattfindenden Veranstaltungen Speisen und Getränke verkauft oder sehr große Veranstaltungen mit Bewirtung durchführt.
Soweit Veranstalter nach den oben genannten Kriterien als „Anbieter von Lebensmitteln“ in Frage kommen, sollten sie sich im Zweifel verpflichtet fühlen, nicht nur diese gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung zu kennen und umzusetzen. Auch sollten in diesem Fall die Verantwortlichen Grundkenntnisse zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten erwerben und diese an die „Hersteller“ weitergeben, also auch an den kuchenbackenden Hausmann oder die Hobbyanglerin, die ihre selbst geangelten Forellen beim CVJM-Fest feilbietet.
Die Verordnung ist hier veröffentlicht.
Alle Künstler und Publizisten, die von ihrer Kunst und von ihren Publikationen leben, kennen sie, viele können ohne sie gar nicht leben: die Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven. Denn sie haben oft keinen Arbeitgeber, der in die Kranken- oder Rentenkasse einzahlt.
Für den freiberuflichen Organisten, die Posaunenlehrerin oder den Schriftsteller, dessen sporadische Einkünfte gerade zum Leben reichen, übernimmt die KSK den Anteil an der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, den bei Angestellten der Arbeitgeber zahlt.
Diametral zum Bekanntheitsgrad der KSK bei den Betroffenen ist er bei einem Teil derer, die (neben anderen) diese Sozialversicherung mitfinanzieren müssen, nämlich bei den Unternehmen, die „nicht nur gelegentlich“ selbständigen Künstler oder Publizisten Aufträge erteilen, „um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen.“ (vgl. § 24 Abs. 2 S. 1 Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG).
Es ist also durchaus denkbar, dass beispielsweise Kirchengemeinden oder christliche Vereine, die regelmäßig z. B. Konzerte oder Lesungen veranstalten oder die einem Webdesigner Aufträge erteilen, zum abgabepflichtigen Unternehmer werden, sofern es sich um „fremde“ (gemeindefremde oder vereinsfremde) Künstler oder Publizisten handelt.
Die Kriterien, ob eine Abgabepflicht vorliegt, sind in § 24 KSVG nachzulesen: Dort ist festgelegt, dass Aufträge „nicht nur gelegentlich“ erteilt werden, wenn die Summe aller Netto-Entgelte in einem Kalenderjahr 450,00 Euro übersteigt.
Unabhängig von der 450-Euro-Grenze besteht bei Veranstaltungen wie Konzerten oder sonstigen künstlerischen Aufführungen keine Abgabepflicht, wenn in einem Kalenderjahr Aufträge für maximal drei Veranstaltungen erteilt werden.
Nun können die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke der EKD allerdings von einer sogenannten „Ausgleichsvereinigung“ profitieren, die die EKD (im Sinne von § 32 KSVG) gebildet hat.
In einer Vereinbarung der EKD mit der KSK ist unter § 1 Abs. 1 geregelt:
Die EKD übernimmt gemäß § 32 KSVG als Ausgleichsvereinigung (AV) die Zahlung der Künstlersozialabgabe mit befreiender Wirkung für alle Gliedkirchen und die ihnen nachgeordneten kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Dekanate) und Anstalten (z.B. Schulen, Fachschulen, Fachhochschulen – außer Fachhochschulen für Musik und Kunst).
Dies bedeutet, dass Kirchengemeinden als nachgeordnete Körperschaften des öffentlichen Rechts von Zahlungen an die Künstlersozialkasse befreit sind.
Leider sind privatrechtliche organisierte Unternehmen (beispielsweise CVJMs) laut einer Protokollerklärung ausdrücklich von der Ausgleichsvereinigung ausgeschlossen.
Da Verstöße gegen die Meldepflichten gemäß § 36 KSVG als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern (im Höchstfall bis zu 50.000,00 €) belegt werden können, sollten derartige Verbände bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen, ob Abgabepflicht vorliegt.
Jugendverbandsarbeit ist eine Form der Kinder- und Jugendhilfe und wird durch das 8. Sozialgesetzbuch (Synonym: KJHG = Kinder- und Jugendhilfegesetz) in § 12 Abs. 2 legal definiert:
[…] In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind.
Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
Jugendverbandsarbeit ist also keine frei gestaltbare Form der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sondern eine Form des freien Zusammenschlusses von jungen Menschen, die vom Staat anerkannt und gefördert wird, wenn sie die im Gesetz genannten Merkmale erfüllt:
Diese Merkmale grenzen die Jugendverbandsarbeit nicht zuletzt von der Jugendarbeit autoritärer Systeme ab.
Hat die staatliche Anerkennung Vorteile?
Ja, denn § 12 SGB VIII verpflichtet die Träger der öffentlichen (nicht der freien!) Jugendhilfe zur Förderung der Tätigkeit der Jugendverbände. Dazu gehört auch die finanzielle Förderung; zwar ergibt sich aus dem Gesetz kein echter Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung, aber ein Anspruch „dem Grunde nach“, also darauf, dass die Förderungswürdigkeit sachgerecht geprüft wird.
Die Finanzierung der anerkannten Jugendverbände aus öffentlichen Mitteln ist also möglich, wobei das wichtigste Förderungsinstrument auf Landesebene der sogenannte „Landesjugendplan“ ist.
Weiterhin ermöglicht die Anerkennung als Jugendverband die Mitwirkung beispielsweise in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften (§ 78 SGB VIII) und verschafft dem Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) einen bevorzugten Status.
Verfassungsrechtliche Verankerung und Organisation
Art. 12 Abs. 2 der Landesverfassung Baden-Württemberg betont die Sonderstellung der Jugendverbände, indem er sie „in ihrem Bereich“ als gleichwertige Erziehungsträger neben Eltern, Staat, Religionsgemeinschaften und Gemeinden stellt.
In Baden-Württemberg haben sich die Jugendverbände in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, den Jugendringen, auf Landes-, Kreis- und Kommunalebene zusammengeschlossen. Das EJW ist Mitglied im Landesjugendring Baden-Württemberg e. V.
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Das EJW als Teil der Landeskirche und die Kirchengemeinden benötigen als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts keine Anerkennung, vielmehr sind sie bereits kraft Gesetzes anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 Abs. 3 SGB VIII).
Für das EJW schließt dies nicht nur seine örtlichen Untergliederungen, die Bezirksjugendwerke ein (vgl. § 2 Abs. 4 der Bezirksrahmenordnung), sondern gemäß § 1 Abs. 1 der Ordnung des EJW „alle Gruppen, Kreise und Vereine, die im Bereich der Evang. Landeskirche in Württemberg im Sinne von § 2 Abs. 1 Jugendarbeit betreiben, sofern sie nicht unmittelbar von der Landeskirche beauftragt sind oder Verbänden im Bereich der Landeskirche angehören.“ Hierzu gehören insbesondere die CVJMs.
Es ist also auch insofern empfehlenswert für Vereine und Verbände, die evangelische Jugendarbeit in Württemberg betreiben, eine mögliche Zugehörigkeit zum EJW prüfen zu lassen, was dann auch weitere Möglichkeiten im Rahmen der Serviceleistungen der EJW-Landesstelle eröffnet.
Wer nicht über die Zugehörigkeit zum EJW oder einer Kirche / Religionsgemeinschaft bereits anerkannter Träger ist, kann in Baden-Württemberg die Anerkennung schriftlich beantragen.
Welche Behörde für das Antragsverfahren konkret zuständig ist (in Frage kommt das Jugendamt (beim Stadt- oder Landkreis), das Landesjugendamt oder das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg), ergibt sich aus § 17 Abs. 1 Jugendbildungsgesetz-BW. Kriterium ist der überwiegende örtliche Tätigkeitsbereich des Aspiranten.