Die JugendLeiterCard (juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaberinnen und Inhaber. Wer eine juleica erhält, hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 30 Lehreinheiten mit den Schwerpunkten Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen wurden besucht. Eltern können ihr Kind unbesorgt an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuerinnen und Betreuer die juleica besitzen. Zusätzlich soll die juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Alle Informationen zur juleica finden sich auf der offiziellen Website.
Voraussetzungen für die Beantragung der Jugendleitercard sind das Mindestalter von 16 Jahren sowie Bestätigungen über besuchte Kurse und Schulungen zur Ausbildung als Jugendleiterin oder Jugendleiter:
Mit dem Plastikkärtchen könnt ihr nicht nur nachweisen, dass ihr qualifizierte Jugendleiterinnen oder Jugendleiter seid, sondern habt auch einige finanzielle Vorteile.