Rechtsfragen

Bei den auf dieser Seite aufrufbaren Textbeiträgen handelt es sich nicht um Rechtsdienstleistungen. Vielmehr handelt es sich um Darstellungen und Erörterungen von Rechtsfragen, die an die Allgemeinheit und speziell an engagierte Mitarbeitende der evangelischen Jugendarbeit in Württemberg gerichtet sind (vgl. § 2 Rechtdienstleistungsgesetz – RDG).

Die Inhalte der Textbeiträge wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, erheben jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben und Rechtsmeinungen, insbesondere auch nicht auf Aktualität der zitierten Gesetzestexte und Gerichtsurteile. Somit können weder das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) noch die Autoren die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte übernehmen.

Dasselbe gilt für sonstige Rechtsauskünfte des EJW, die grundsätzlich auf schriftlichem Wege erbeten werden. Telefonische Rechtsauskünfte sollten nur ausnahmsweise und allenfalls von spezialisierten Stellen eingeholt werden, bei denen sichergestellt ist, dass eine hohe, sofort abrufbare Kompetenz für den spezifischen Fall gegeben ist und die einen solchen Service anbieten. Für eine qualifizierte und verbindliche Rechtsberatung ist in aller Regel die (allerdings kostenpflichtige) Inanspruchnahme einer Rechtsanwaltskanzlei unentbehrlich.