Für Projekte, Maßnahmen sowie Bildungsangebote und Begegnungsmaßnahmen in der Jugendarbeit können Zuschüsse und finanzielle Förderungen beantragt werden. Dabei gibt es Zuschüsse von Seiten unterschiedlicher Ministerien sowie kurzfristige Projektförderungen des Landes Baden-Württemberg. Außerdem stehen Förderungen durch Stiftungen und internationale Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die wichtigsten Fördertöpfe sind folgende:
Eine umfangreiche Finanzierungsdatenbank findet sich im Jugendnetz, in dem Fördermöglichkeiten der Jugendarbeit in Baden-Württemberg aufgelistet werden.
Förderung der Jugendarbeit des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Landesjugendplanes.
Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg bietet seit 2014 unter www.oase-bw.de online ein Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren des Landesjugendplanes an. Anträge und Verwendungsnachweise können nur noch über dieses Onlineverfahren akzeptiert werden.
Bei Fragen zum Landesjugendplan wenden Sie sich bitte an:
Claudia Mößner, Telefon: 0711 9781-280, E-Mail: claudia.moessner@ejwue.de
In technischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Alexander Strobel, Telefon: 0711 9781-285, E-Mail: alexander.strobel@ejwue.de.
Förderung der Jugendarbeit des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Landesjugendplanes
Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg bietet seit 2014 unter www.oase-bw.de online ein Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren des Landesjugendplanes an. Anträge und Verwendungsnachweise können nur noch über dieses Onlineverfahren akzeptiert werden.
Bei Fragen zum Landesjugendplan wenden Sie sich bitte an:
Claudia Mößner, Telefon: 0711 9781-280, E-Mail: claudia.moessner@ejwue.de.
In technischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Alexander Strobel, Telefon: 0711 9781-285, E-Mail: alexander.strobel@ejwue.de.
Alle Informationen finden sich zudem auf der Website des Jugendarbeitsnetz.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter von 6 bis 26 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien an Freizeitmaßnahmen werden Zuschüsse gewährt. Die Freizeit muss dabei mindestens 4 Tage dauern, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemessen pädagogisch betreut, verpflegt und untergebracht werden. Familienfreizeiten sind nicht förderfähig.
Immer wieder beliebt zur Heranführung von Konfirmanden an die Mitarbeit sind Trainee-Kurse. Wir haben ein Merkblatt erstellt, unter welchen Bedingungen dabei ein Zuschuss beim Landesjugendplan über das EJW beantragt werden kann.
Infos zum Kinder- und Jugendplan des Bundes
Die Förderrichtlinien und Antragsformulare für Projekte internationaler Jugendarbeit sind über den Bundesverband der Evangelischen Jugend Deutschland (aej) erhältlich. Hier finden sich ausführliche Informationen und Downloads.
Aufgrund der bestehenden Richtlinien sind alle Anträge und Verwendungsnachweise des Kinder- und Jugendplanes des Bundes mit der aej abzuwickeln. Das gleiche gilt auch für alle Antragsteller, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugend in Württemberg (AEJW) sind. Bei eventuellen Fragen wenden sie sich bitte an: zuschuesse@ejwue.de.
Förderung Evangelische Jugend auf dem Lande in Württemberg (ejl)
Die ejl ist die Evangelische Landjugendorganisation in Württemberg. Sie vertritt die Interessen der ländlichen Jugend in der Kirche und zusammen mit den anderen Landjugendverbänden- in der Politik. Sie fördert Jugendarbeit in ländlichen Räumen in ihrer Vielfältigkeit. Die Themen Ökologie und Nachhaltigkeit liegen dabei im Fokus. Ebenso die Querschnittsthemen der Evangelischen Jugend, mit dem besonderen Blick auf die ländlichen Räume. Hier leben, je nach Definition, zwischen 50% und 70% der Kinder und Jugendlichen, die evangelische Kinder-und Jugendarbeit bundesweit mit ihren Angeboten erreicht.
Die Zuschussmittel werden vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bereitgestellt. In Abgrenzung zu den vom Sozialministerium über den Landesjugendplan bezuschussten Maßnahmen werden nach diesen ejl-Richtlinien folgende Maßnahmen und Aktivitäten gefördert:
Das Bildungspaket gilt für alle Familien, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Die Abrechnung der Leistungen ist einfach und unbürokratisch.
Der Sozialfonds besteht aus gezielt für den Sozialfonds gesammelten Spenden des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Er ist für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familien und Mitarbeitende aus finanziell schwachem Umfeld oder in extremen Belastungssituationen. Ihnen soll ermöglicht werden, durch günstigere Teilnahmebeiträge bei Freizeiten und Seminaren teilnehmen zu können.
Sie möchten den Sozialfonds unterstützen?
Dann überweisen Sie Ihre Spende auf das EJW-Spendenkonto mit dem Verwendungszweck Sozialfonds.
Spendenkonto EJW:
Evangelische Bank
IBAN: DE24 5206 0410 0400 4054 85
BIC: GENODEF1EK1
Ansprechperson: Jens König – jens.koenig@ejwue.de
Bei folgende Stellen sind zudem hilfreiche Informationen zu finden: