Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit können junge Menschen und Akteure im Gemeinwesen bei der Umsetzung von „Willkommenskultur“ und ihrem Bemühen um Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Flüchtlingen unterstützen. Die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit können junge Flüchtlinge unterstützen,
Bisherige Unterstützungsarbeit und neue Förderprogramme beziehen sich vor allem auf individuelle Beratungsarbeit, die Sprachförderung sowie auf die Organisation ehrenamtlicher Unterstützung. Im Rahmen dieses Förderprogramms sollen die Potenziale der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit zur Unterstützung von Flüchtlingen ausgebaut werden. Dafür soll modellhaft erprobt, ausgewertet und dokumentiert werden, wie Angebote, die sich gezielt an junge Menschen in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge richten, als „Brücke“ ins lokale Gemeinwesen wirken und zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Alltagsbewältigung von jungen Flüchtlingen beitragen können.
Gefördert und begleitet werden sollen mindestens 10 lokale Modellprojekte, die in Gemeinden oder Stadtteilen mit Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge Ansätze der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Unterstützung von jungen Flüchtlingen entwickeln und erproben. Durch die lokalen Modellprojekte sollen folgende Ziele für junge Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, erreicht werden:
Antragsberechtigt sind öffentliche sowie anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und außerschulischen Jugendbildung.
Die Projektdurchführung muss mindestens neun Monate im Zeitraum von 15.11.2015 bis 30.11.2016 erfolgen. Bereits vor der Bewilligung begonnene Projekte können nicht gefördert werden.
Der Zuschuss kann bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen. Der Zuschuss beträgt 5.000 bis maximal 10.000 EUR.
Als zuwendungsfähige Ausgaben gelten alle zur Projektdurchführung notwendigen
– Personalkosten: Kosten für unmittelbar in der Projektdurchführung beschäftigte Fachkräfte (Teilzeit-Personalstellen, Honorare),
– Sachkosten, z.B. Materialkosten, Raummiete, Portokosten.
Anträge sind bis 15.10.2015 mit dem Antragsformular zu richten an
LAG Jugendsozialarbeit
Regiestelle
c/o Diakonisches Werk Württemberg
Heilbronner Straße 180
70191 Stuttgart
Tel. 0711 1656-462
regiestelle.lag-jsa@diakonie-wue.de
Über die Vergabe entscheidet ein Programmbeirat. Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
15.10.2015: Bewerbungsfrist
bis 30.10.2015: Projektauswahl und Mitteilung über die Bewilligung
ab 01.12.2015: Start der lokalen Modellprojekte
bis 30.11.2015 Abschluss der lokalen Modellprojekte
bis 15.12.2015 Vorlage des Sachberichts und zahlenmäßigen Verwendungsnachweises durch die lokalen Projektträger bei der Regiestelle
Die positiven Effekte der Nutzung des Internets bezogen auf selbstgesteuerte Aneignungs- und Lernprozesse müssen auch für sozial benachteiligte junge Menschen nutzbar gemacht werden. Eine Verfestigung von bereits vorhandenen Ungleichheiten und Wissensklüften muss vermieden werden. Deshalb gilt es, durch gezielte Projekte im Bereich digitaler Medien mit von Ausgrenzung bedrohten Jugendlichen eine offensive Strategie zum Aufbau von Medienkompetenzen zu verfolgen. Dazu gehört auch, dass die sozialpädagogischen Fachkräfte qualifiziert und fachlich angeregt werden, neue Ansätze zu entwickeln und auszuprobieren und in einen landesweiten Austausch und Reflexionsprozess zur Medienarbeit mit Benachteiligten einzutreten.
Gefördert werden sollen mindestens 16 lokale Projekte, die Einrichtungen/Verbände der Kinder- und Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit zur Förderung der Medienkompetenz von jungen Menschen in sozioökonomisch benachteiligenden Lebenslagen im Bereich Social Media mit den unten beschriebenen Zielen durchführen. Dazu kann insbesondere auch gehören, sich gezielt in virtuelle Räume zu begeben und zielgruppenspezifische Angebote zu machen, Projekte und Ansätze zu entwickeln, die den Umgang mit Medien als Bestandteil des Alltagshandelns von jungen Menschen stärker berücksichtigen oder Zielgruppen-Analysen und Formen der Sozialraumerkundung im Netz durchzuführen.
Die Modellprojekte sollen für die jungen Menschen folgende Ziele verfolgen:
Junge Menschen (bis 27 Jahre) in sozioökonomisch benachteiligenden Lebenslagen
Die Modellprojekte sollen für Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit folgende Ziele verfolgen: Mitarbeitende, die mit jungen Menschen in sozioökonomisch benachteiligenden Lebenslagen arbeiten
Antragsberechtigt sind öffentliche sowie anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und außerschulischen Jugendbildung, die mit jungen Menschen in sozioökonomisch benachteiligten Lebenslagen arbeiten.
Die Projektdurchführung muss mindestens neun Monate im Zeitraum von 15.11.2015 bis 30.11.2016 erfolgen. Bereits vor der Bewilligung begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Der Zuschuss kann bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen und beträgt maximal 10.000 EUR.
Als zuwendungsfähige Ausgaben gelten alle zur Projektdurchführung notwendigen
Anträge sind bis 15.10.2015 mit dem Antragsformular zu richten an
LAG Jugendsozialarbeit
Regiestelle
c/o Diakonisches Werk Württemberg
Heilbronner Straße 180
70191 Stuttgart
Tel. 0711 1656-462
regiestelle.lag-jsa@diakonie-wue.de
Über die Vergabe entscheidet ein Programmbeirat. Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
15.10.2015: Bewerbungsfrist
bis 30.10.2015: Projektauswahl und Mitteilung über die Bewilligung
ab 01.12.2015: Start der lokalen Modellprojekte
bis 30.11.2015 Abschluss der lokalen Modellprojekte
bis 15.12.2015 Vorlage des Sachberichts und zahlenmäßigen Verwendungsnachweises durch die lokalen Projektträger bei der Regiestelle
Die Regiestelle berät auch bei der Projektentwicklung und Antragstellung.
Die Fachdebatte und die bisherige Entwicklung von Präventions- und Interventionskonzepten konzentriert sich vor allem auf Steuerungsmöglichkeiten über rechtliche Regelungen, z.B. das Landesausführungsgesetz zum Glückspielstaatsvertrag, Möglichkeiten der Beratung oder der ambulanten und stationären Therapie bei „pathologischer Glücksspielsucht“ oder Primärprävention über Aufklärung (Kampagnen, Unterrichtsmaterialien, u.a.entwickelt im Bundesmodellprojekt „Frühe Intervention von Glücksspielsucht“).
Wenige Erfahrungen liegen bislang zu gezielten Präventionskonzepten für riskant spielende junge Volljährige (im Sinne von Sekundärprävention) vor. Nach Einschätzung von Expert*innen aus dem Bereich der Suchtprävention, -beratung und -therapie ist es wichtig, diese Lücke zu schließen, da riskant spielende junge Volljährige über die Medien der Primärprävention nur in geringem Maße erreicht werden. Gleichzeitig finden sie bislang nur in wenigen Fällen Zugang zu Beratungs- und Therapieangeboten. F
achkräfte der Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit dagegen erhalten in vielen Fällen Einblicke in das Spielverhalten der jungen Volljährigen und damit Anknüpfungspunkte für eine gezielte Präventionsarbeit.
Mit dem Förderprogramm sollen im Gesamten folgende Ziele erreicht werden:
Die Modellprojekte sollen insbesondere
Gefördert und begleitet werden sollen mindestens acht lokale Projekte. Die Projektdurchführung muss mindestens neun Monate im Zeitraum von 15.11.2015 bis 30.11.2016 erfolgen. Bereits vor der Bewilligung begonnene Projekte können nicht gefördert werden.
Der Zuschuss kann bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen und beträgt maximal 20.000 EUR.
Als zuwendungsfähige Ausgaben gelten alle zur Projektdurchführung notwendigen
– Personalkosten: Kosten für unmittelbar in der Projektdurchführung beschäftigte Fachkräfte (Teilzeit-Personalstellen, Honorare),
– Sachkosten, z.B. Materialkosten, Raummiete, Portokosten.
Anträge sind bis 15.10.2015 mit dem Antragsformular zu richten an
LAG Jugendsozialarbeit
Regiestelle
c/o Diakonisches Werk Württemberg
Heilbronner Straße 180
70191 Stuttgart
Tel. 0711 1656-462
regiestelle.lag-jsa@diakonie-wue.de
Im Antrag sind insbesondere darzustellen:
– Kenntnisse über die Zielgruppe
– Konzeptionelle Eckpunkte des geplanten Projekts
– Erfüllung der oben genannten Fördervoraussetzungen
Beizufügen ist eine Bestätigung und Stellungnahme der kooperierenden Einrichtung der Suchthilfe/Suchtprävention zur geplanten Kooperation.
Über die Vergabe entscheidet ein Programmbeirat. Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
15.10.2015: Bewerbungsfrist
bis 30.10.2015: Projektauswahl und Mitteilung über die Bewilligung
ab 01.12.2015: Start der lokalen Modellprojekte
bis 30.11.2015 Abschluss der lokalen Modellprojekte
bis 15.12.2015 Vorlage des Sachberichts und zahlenmäßigen Verwendungsnachweises durch die lokalen Projektträger bei der Regiestelle
Die Regiestelle berät auch bei der Projektentwicklung und Antragstellung.
Das Förderprogramm zielt auf den Ausbau und die Weiterentwicklung von Formen der Partizipation junger Menschen bis 27 Jahren. Gefördert werden können Mikroprojekte (bis 5.000 Euro) sowie modellhafte Projekte (10.000 bis 20.000 Euro) der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit für Milieuübergreifend ausgerichtete Maßnahmen der politischen Beteiligung und/oder Engagementförderung und oder Formen von politischer Beteiligung und/oder Engagementförderung, die insbesondere junge Menschen erreichen, die in den bestehenden Formen stark unterrepräsentiert sind.
Erwünscht sind u.a. auch Projekte, die zusätzlich auf mindestens eine der im Zukunftsplan Jugend benannten besonderen Herausforderungen eingehen: Weiterentwicklungsbedarfe im Hinblick auf Kinder unter 12 Jahren, den ländlichen Raum, junge Menschen mit Migrationshintergrund und geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten.
Gefördert werden sollen Projekte, die innovative Formen erproben. Dabei ist es auch möglich, an bereits an anderen Orten bestehende Good Practice milieuübergreifender und niedrigschwelliger Beteiligungs- und Engagementformen anzuknüpfen.
Bewerbungsschluss für Projektanträge ist der 30.09.2015.
Nähere Infos, Ausschreibung und Antragsformular unter: http://www.ljrbw.de/de/themen-umsetzen/partizipation/vip---vielfalt-in-partizipation
Abwicklung des Programms:
Landesjugendring
Daniel Mühl
Telefon: 0711/16447-74
Telefax: 0711/16447-77
E-Mail: muehl@ljrbw.de
Neue Integrationsprojekte für das Jahr 2016 sind einzureichen. Sie haben zwei Förderbereiche mit verschiedenen Schwerpunkten zur Auswahl, für die Sie einen Antrag stellen können.
a.) Altersunabhängige Integrationsprojekte (BMI - Kapitel 0633 Titel 684 01)
b.) Integrationsprojekte für Jugendliche (BMFSFJ - Kapitel 1702 Titel 684 14 )
Alle relevanten Anlagen und Formulare sind zum Download unter www.bagejsa.de/integrationsprojekte verfügbar. Wir bitten die Unterlagen für neue Projekte für das Haushaltsjahr 2016 bis zum 15.08.2015 einzureichen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Trägern oder möglichen Trägern von Integrationsprojekten in Verbindung, um eine entsprechende Betreuung der Antragsstellung zu gewährleisten.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Herr Weil (07 11 / 1 64 89 – 32 bzw. weil@bagejsa.de) oder Frau Urano (0 711 / 16489 – 31 bzw. urano@bagejsa.de) gerne zur Verfügung.
Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)
Für praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung in den Bereichen
stehen aus Mitteln des Zukunftsplans Jugend für 2016 300.000,00 Euro zur Verfügung. Anträge für das Jahr 2016 sind über oaseBW bis spätestens 10. Januar 2016 an die EJW-Verbandszentrale nach dem bekannten Verfahren gerichtet werden. Die Förderbedingungen entsprechen überwiegend den bekannten Richtlinien zu praktischen Maßnahmen.