JugendLeiterCard

Die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird. Ab 2026 gilt in Baden-Württemberg die Juleica zudem als notwendiger Qualifizierungsnachweis für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan für Pädagogische Betreuungspersonen bei Jugenderholungsmaßnahmen.

Ganz allgemein kann die Juleica für Mitarbeitende in der Jugendarbeit ausgestellt werden, die ehrenamtlich tätig sind, mindestens 16 Jahre alt sind und eine als Juleica-Ausbildung anerkennungsfähige Jugendleiterausbildung nachweisen können. Zusätzlich wird ein Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Jugendleiterausbildung können ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Juleica eigenständig unter Auswahl ihres zuständigen Trägers über das Portal www.juleica-antrag.de beantragen. Der Antrag muss dann vom zuständigen Träger geprüft und befürwortet werden.

Danach prüft der öffentliche Träger nochmals die formalen Kriterien und erteilt den Auftrag zur Ausstellung der Juleica. Im Kontext der Evangelischen Jugendarbeit in Württemberg (EJW, aejw) ist hierfür die EJW-Landesstelle zuständig.

Weitere Informationen:

Wesentliche Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen an Jugendleiterausbildungen bzw. an Auffrischungskurse, zum Juleica-Antragsprozess und zu Mustern für Teilnahmebestätigungen sind im „Leitfaden für die Beantragung der Jugendleitercard (Juleica) im Kontext des EJW und der aejw“ zusammengestellt.

Download
Leitfaden der Jugendleitercard im Kontext des EJW und der aejw

Ansprechperson

Erhard Bräuchle
Sachbearbeitung
Click to access the login or register cheese