Die Evangelische Jugend Stuttgart (EJUS) bietet eine kostenlose Beratung zur Entwicklung und Implementierung eines individuellen Konzepts zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an
Es gehört zum Grundverständnis Evangelischer Jugendarbeit, alles dafür zu tun, dass Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene vor Übergriffen und Grenzverletzungen geschützt werden. Im Jahr 2009 wurde hierzu das Präventionskonzept „Menschenkinder, ihr seid stark“ mit einer bindenden Selbstverpflichtung als Verhaltenskodex für alle Gruppierungen in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in Württemberg verabschiedet.
Durch das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 rückte der „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ noch stärker in den gesamtgesellschaftlichen Fokus. Auf kirchlicher Ebene wurden in den zurückliegenden Jahren entscheidende Weichenstellungen im Bereich Prävention und Intervention vorgenommen. Im Jahr 2021 verabschiedete die Evangelische Landeskirche in Württemberg ein Gewaltschutzkonzept, das u.a. alle kirchlichen Gruppierungen verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte für die eigene Arbeit zu erstellen und zu implementieren. Vergleichbare Anforderungen ergeben sich für Träger der Freien Jugendhilfe regelmäßig aus gesetzlich verpflichtenden Vereinbarungen mit den für diesen Bereich der Jugendhilfe zuständigen Jugendämtern.
Für die Erarbeitung und Überarbeitung von Gewaltschutzkonzepten ist es nun möglich, sich kostenlos beraten und begleiten lassen: Die Evangelische Jugend Stuttgart (EJUS) bietet in 2025 allen kirchlichen Gruppierungen (Orts- und Bezirksjugendwerke sowie CVJM in Württemberg), aber auch allen weiteren Mitgliedern im Kontext der aejw eine kostenlose Beratung zur Entwicklung und Implementierung eines individuellen Schutzkonzepts an.
Bei Interesse an diesem Angebot steht Iris Hauf als Kinderschutz-Fachkraft und Schutzkonzeptberaterin als Ansprechperson zur Verfügung: iris.hauf@ejus-online.de oder 0178/1482003
Die Beratungskosten werden durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat, finanziert. Eine frühzeitige Rückmeldung ist sinnvoll, da vorerst nur drei Umsetzungsprozesse begleitet werden können. Die Beratung erfolgt zwischen Januar und Oktober 2025.