Für Projekte, Maßnahmen sowie Bildungsangebote und Begegnungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit können Zuschüsse und finanzielle Förderungen beantragt werden.
Im Kontext des EJW und der AEJW sind die Förderungen der Kinder- und Jugendarbeit des Landes Baden-Württemberg (landläufig als „Landesjugendplan“ bzw. „Landesjugendplanmittel“ bezeichnet) von besonderer Bedeutung. Für weitere Informationen hierzu verweisen wir an den unten aufgeführten Leitfaden.
Außerdem stehen Förderungen durch Stiftungen und internationale Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die wichtigsten Fördertöpfe sind folgende:
Eine umfangreiche Finanzierungsdatenbank findet sich im Jugendnetz, in dem Fördermöglichkeiten der Jugendarbeit in Baden-Württemberg aufgelistet werden.
Das Land Baden-Württemberg stellt Trägern der Freien Jugendhilfe und außerschulischen Jugendbildung in Baden-Württemberg Zuschüsse über unterschiedliche Ministerien und Förderlinien zur Verfügung:
Die EJW-Landesstelle ist hierbei die zuständige Servicestelle aller Mitgliedsorganisationen des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg (EJW) und der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Württemberg (AEJW) zur Beantragung und Auszahlung Landesförderungen der Kinder- und Jugendarbeit. Die Abwicklung erfolgt über das Onlineportal oaseBW.
Wesentliche Informationen zu den zu den Fördertiteln der Landesförderung der Kinder- und Jugendarbeit mit Zusammenfassungen, Verweisen auf die Richtlinientexte sowie detaillierte Auslegungs- und Bearbeitungshinweise finden sich in dem „Leitfaden zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Landes Baden-Württemberg im Kontext von EJW und AEJW“ (Stand: 21.01.2026). Der Leitfaden enthält auch Informationen zur Förderung im Kontext der Evangelischen Jugend im ländlichen Raum Württemberg (EJL) und wird fortlaufend aktualisiert.
Infos zum Kinder- und Jugendplan des Bundes
Die Förderrichtlinien und Antragsformulare für Projekte internationaler Jugendarbeit sind über den Bundesverband der Evangelischen Jugend Deutschland (aej) erhältlich. Hier finden sich ausführliche Informationen und Downloads.
Aufgrund der bestehenden Richtlinien sind alle Anträge und Verwendungsnachweise des Kinder- und Jugendplanes des Bundes mit der aej abzuwickeln. Das gleiche gilt auch für alle Antragsteller, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugend in Württemberg (AEJW) sind.
Bei folgenden Stellen sind zudem hilfreiche Informationen zu finden:
Bei Fragen zu den Förderprogramme und des Sozialministeriums und des Kultusministeriums (Förderung der Jugenderholung und Förderung der außerschulischen Jugendbildung) wenden Sie sich per Mail an zuschuesse@ejwue.de bzw. an Claudia Mößner und Dagmar Bayer.
Ansprechperson für die Landesförderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kontext der ejl ist Daniel Veit: ejl@ejwue.de.
Bei technischen Fragen zum Portal oaseBW (Eingabeprobleme, Berechnungsfehler, ua.) wenden Sie sich per Mail an Anke Salzer unter support@oase-bw.de.